Grundschulempfehlung / Übergangsgutachten
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Seite neu am 10. Januar 2009 - zuletzt bearbeitet am 30.01.2010

 

„Hellseherei abschaffen -
Zeit für Evaluation des Schulgesetzes“

 Stellungnahme des GSV für die öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
am 27. Januar 2010 im Landtag NRW

Diese Stellungnahme gibt es hier auch als .pdf-Datei

 Dreieinhalb Jahre ist das neue Schulgesetz alt. Nun strebt der Antrag der Grünen eine Veränderung bei der Leistungsbewertung und beim Übergang an:
Lernentwicklungsberichte sollen in allen vier Grundschulklassen - und darüber hinaus - die individuelle Lernentwicklung dokumentieren und fördern. Beim Übergang in die Sekundarstufe sollen sie die verbindliche Schullaufbahnempfehlung ersetzen.

Das wird vom Grundschulverband grundsätzlich begrüßt.

Damit könnten zwei Bereiche des Schulgesetzes von 2006 einer Evaluation mit anschließender Revision unterzogen werden:

1.) Das Schulgesetz von 2006 bescherte der Sekundarstufe 1 zwei verschiedene Schullaufbahnen:

  • sechs Jahre Lernzeit in Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschule,

  • 5 Jahre Lernzeit im Gymnasium, (wobei annähernd gleich viele Unterrichtstunden auf weniger Jahre verteilt wurden.)

2.) Das Schulgesetz veränderte auch die Leistungserziehung und die Übergangsberatung an der Grundschule:

  • erste Orientierung durch Ziffernnoten auf dem Versetzungszeugnis in die Klasse 3,

  • Beratung und Entscheidung im ersten Halbjahr der Klasse vier,

  • stärkeres Gewicht der Grundschulempfehlung, d.h. bei nicht testierter Eignung folgte die Entscheidung nach Teilnahme an einem „Prognoseunterricht“.

Für Kinder, denen die Grundschule nicht mindestens eine eingeschränkte Eignung für das Gymnasium bescheinigt, ist – so sehen es die meisten Betroffenen – der Weg zur gymnasialen Bildung verschlossen. Die Möglichkeit eines Aufstiegs im Verlaufe oder am Ende der Orientierungsstufe aus Realschule oder Hauptschule zum Gymnasium wird als Illusion angesehen, weil die Kinder am Gymnasium unter den neuen Bedingungen den Kindern der anderen weiterführenden Schulen stofflich „davongelaufen“ sind. Das neue Schulgesetz verlagerte also faktisch die zweijährige Orientierungsstufe aus Klasse 5 und 6 in die Grundschule, und zwar in die drei Halbjahre zwischen der Versetzung in Klasse 3 und dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4

Mit diesen Veränderungen verfolgte die Landesregierung nach eigenen Angaben zwei Ziele:

  • die Anzahl der Klassenwiederholungen und Schulformwechsel von Gy nach RS oder HS bzw. von RS zur HS (die „Abschulung“) sollte verringert werden,

  • der „Aufstieg“ leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler in eine andere Schulform sollte ermöglicht und gefördert werden. [1]

Mit dieser doppelten Zielsetzung wurde bereits damals dokumentiert, dass die Verbindliche Grundschulempfehlung gleichzeitig richtig und falsch sein kann – eben Hellseherei, wie es der vorliegende Antrag nennt: Einerseits soll sie verbindlich sein, damit  Kinder vor zu hohen Leistungsanforderungen geschützt werden, andererseits soll sie in der Sekundarstufe immer wieder korrigiert werden, damit leistungsfähige Kinder in eine andere Schulform aufsteigen können.

Die Gelegenheit, diese Entscheidungen aus dem Jahre 2006 nun zu korrigieren, ist eigentlich günstig: In diesem Schuljahr wird zum vierten Male der Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen nach den neuen Regeln durchgeführt. Da wäre genug Zeit vergangen, endlich eine Evaluation durchzuführen.

Uns liegen nämlich noch keine aktuellen belastbaren Zahlen vor, die Auskunft geben über geringere Anzahlen von Wiederholungen und Abschulungen und gestiegene Zahl von Aufstiegen.

Solange wir keinen deutlichen Nachweis messbarer Erfolge durch die Maßnahmen der Landesregierung finden können, bleiben wir bei unserer damals ausführlich vorgetragenen Kritik[2], die auch immer wieder durch Meinungen und Berichte aus der pädagogischen Wissenschaft und Praxis bestärkt werden:

Die frühen Noten auf Zeugnissen bedienen die Eitelkeit der ohnehin Erfolgreichen. Sie verursachen für alle einen Leistungsdruck, der erfolgreiches Lernen erschwert. Mit vergleichenden Ziffernnoten werden Kinder bedrückt, beschämt und beschädigt. Das gilt besonders für große Gruppen von Kindern aus sog. bildungsfernen Milieus. Vom Ziel, dass Grundschule „allen Kindern gerecht werden“[3] kann, sind wir weiter denn je entfernt!

Lehrer und Eltern von Grundschulkindern berichten über Nachhilfeunterricht ab Klasse 2, über vorbereitenden Englischunterricht bereits im Kindergarten, über Bitten um psychologische Beratung, über die Einnahme von Stärkungsmitteln zur Stressbewältigung an Grundschulkinder. Vergleichsweise harmlos ist dagegen der Kauf von Schutzengelkarten, die Kindern bei Klassenarbeiten Mut machen sollen. Aber selbst diese Karten zeugen davon, dass die Vorbereitung auf die verbindliche Übergangsentscheidung in der Grundschule Stress bereitet. Wer keine „höhere“ Schule besuchen kann, ist nämlich in den Augen vieler Menschen abgemeldet vom Lebenserfolg.

In unserem Schulsystem werden viele Kinder schon früh entmutigt und ausgegrenzt. In einem Land aber, dessen wesentlichste Ressource die Bildung seiner Bevölkerung ist, ist dieses nicht zu verantworten. Unsere Gesellschaft ist auf viele gut gebildete Menschen angewiesen und kann es sich nicht leisten, ganze Gruppen von Kindern bereits im Alter von neun Jahren von vielfältigen Bildungsangeboten auszuschließen. Lernentwicklungsberichte statt Zeugnisnoten, Orientierungsstufe wieder in der Sekundarstufe – das wären Maßnahmen, die das Problem der Sortierung in Klasse 4 lindern könnten.

Es bleibt aber festzuhalten, dass es nach gegenwärtiger gesicherter Erkenntnis eine passgenaue Sortierung von Kindern auf drei verschiedene weiterführende Schulen nicht geben kann. Gerade, wenn von individueller Förderung geredet wird, ist eine Sortierung in drei Gruppen von Individualitäten vollends widersinnig. Die Klagen darüber, dass falsch sortiert wird, verkennen, dass es grundsätzlich falsch ist, Kinder im vierten Schuljahr zu sortieren!

Insofern unterstützen wir die Vorschläge des vorliegenden Antrags. Wir weisen allerdings darauf hin, dass nach wie vor das gegliederte Schulwesen Ursache vieler Probleme der Grundschule und der Sekundarstufe bleibt. Erst wenn Kinder – wie in nahezu allen anderen zivilisierten Ländern dieser Erde – länger gemeinsam lernen können, werden auch die Schulen überall das anbieten können, womit jetzt noch Nachhilfe-Institute werben:
Erfolgreich Lernen ohne Stress.

 

für den Vorstand der GSV Landesgruppe NRW
Baldur Bertling, Dinslaken,
11. Januar 2010

[1] Siehe Sonderausgabe zum Schulgesetz, Amtsblatt ISSN 1615-309x,  S.8 - 9

[2] immer noch nachzulesen auf den Internetseiten www.grundschulverband-nrw.de

[3] So das Motto des Bundesgrundschulkongresses 2009, Frankfurt