Sprachstandstests für vierjährige Kinder (2007)
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zuletzt bearbeitet am 13.11.2007

Delfin - Stufe 2
Hinweise aus dem Ministerium

In einer E-Mail an die Schulämter teilt das Schulministerium am 26. März 07 Einzelheiten zur Vorbereitung der zweiten Stufe der Sprachstandstests mit.
Den ganzen Text gibt es als pdf-Datei.

Hier nur der
Zeitplan und Bemerkungen
zum Datenschutz,
zu den Einladungen und
zu den Kindern, die eigentlich logopädischen oder sprachtherapeutischen Förderbedarf haben.

 

Zeitplanung

  • Ende März/Anfang April
    Produktion des Instrumentes und Druck der Protokollhefte und der Ergebnisbögen

  • 19./20. April
    Vorstellung des Instrumentes für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Schulrätinnen und Schulräte in Dortmund und Düsseldorf

  • Anfang 17. Kalenderwoche (ab 23.4.07)
    Versand der Materialien an die Schulämter mit einer Spedition. Jedes Schulamt erhält eine Anzahl von Materialpaketen, die der Anzahl seiner Grundschulen entspricht.

  • 17. und 18. Kalenderwoche (23.4 - 4.5.07)
    Schulung der Lehrkräfte, die die 2. Stufe durchführen, in den Schulämtern

  • ab 7.Mai.
    Durchführung der 2. Stufe

 

Datenschutz

Die im Rahmen der Sprachstandfeststellung erhobenen Daten dürfen keinesfalls an Dritte wie z.B. Gesundheitsämter weitergegeben werden, auf der gegenwärtigen Rechtgrundlage auch nicht an die Kindertageseinrichtungen. Auch das Ergebnis der 2. Stufe können die jeweiligen  Kindertageseinrichtungen zur Zeit nur - wie es im Verfahren vorgesehen ist - über die Eltern erhalten.

Nach der 1. Stufe haben die Eltern kein Recht auf Einsicht in die Protokollhefte, da jeweils eine ganze Spielrunde erfasst wurde und die Persönlichkeitsrechte der anderen Kinder beeinträchtigt wären. Nach der 2. Stufe erhalten Eltern eine detailliertere Ergebnisrückmeldung. Sie können zudem Einblick in das Protokollheft der 2. Stufe erhalten. Außerdem können Eltern an der 2. Stufe passiv teilnehmen.

 

Einladungen zur 2. Stufe

In Kürze erhalten die Schulämter Mustertexte für die Einladung zur 2. Stufe :

- für Kinder, die nicht an der 1. Stufe teilgenommen haben,

- für Kinder, die an der 1. Stufe teilgenommen haben und noch einmal überprüft werden müssen

- für Kinder, die der 1. Einladung zur 2. Stufe unentschuldigt nicht gefolgt sind.

Kinder, die nicht an der 1. Stufe teilgenommen haben, erhalten mit der Einladung auch einen Elternflyer. Er steht jetzt auch in türkischer und russischer Sprache zur Verfügung.

 

Kinder, die bereits jetzt logopädische oder sprachtherapeutische Förderung bekommen

Vereinzelt fordern Eltern, deren Kinder bereits außerhalb des Kindergartens gefördert werden, im Rahmen einer Einzelfallprüfung, ihr Kind von der Sprachstandsfeststellung zu befreien. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Lediglich Kinder, die integrativ in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen oder bereits heilpädagogisch gefördert werden, müssen nicht an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Diese Kinder erhalten ja jetzt schon eine auf ihre Bedürfnisse abgestellte umfassende Förderung. Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung werden die Kinder aus dem Verfahren genommen.

Das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung zielt auf eine pädagogische Sprachförderung und ist nicht dazu geeignet festzustellen, ob möglicherweise eine sprachtherapeutische Förderung sinnvoll oder gar notwendig ist. Sollten sich Hinweise darauf ergeben, werden die Eltern dahingehend beraten, Ihr Kind bei einem Kinder- oder HNO-Arzt vorzustellen und eine spezielle Diagnose vornehmen zu lassen. Bei der nach Abschluss der Sprachstandsfeststellung ggf. erforderlichen Sprachförderung geht es nicht um eine medizinische oder therapeutische, sondern um eine pädagogische Förderung, die durch Pädagoginnen und Pädagogen erfolgt.