Sprachstandstests für vierjährige Kinder - 2008
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Seite neu am 7. November 2007

Anhörung im Landtag
Vorbereitung auf die nächste Runde

Anhörung zu Sprachtests bei Kleinkindern

 

Zur Sprachförderung und zu den Sprachstandserhebungen bei Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen kommen am Freitag (09.11.07) der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration sowie der Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu einer gemeinsamen, öffentlichen Anhörung zusammen. Die geladenen Experten werden den Abgeordneten aus der Praxis der Sprachförderung berichten. Seit dem Sommer werden vorschulische Sprachstandserhebungen vorgenommen, um Kinder frühzeitig in ihrer sprachlichen Entwicklung zu unterstützen. Während das zuständige Schulministerium die Tests verteidigt, wurde deren praktische Durchführung von Vertretern der Praxis als unsinniges Verfahren mit zehntausenden Stunden Unterrichtsausfall kritisiert.

Quelle: Newsletter des Landtages vom 06.11.2007

30. Oktober 2007

Kein Zweifel:

Sprachförderung zwei Jahre vor Schulbeginn ist wichtig und richtig!

Die problematische Lage von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund ist lange bekannt ebenso wie die Schwierigkeiten der Kinder aus sog. bildungsfernen Elternhäusern.

Auch die Lösungen sind bekannt: Der Grundschulverband findet mit seinen Forderungen und Vorschlägen „Länger gemeinsam lernen“ und „Pädagogische Leistungskultur“ in der Öffentlichkeit und in der Bildungspolitik viel Zustimmung.

Mit dem Besuch des Kindes in der Tageseinrichtung beginnt nämlich die Teilhabe an öffentlicher Bildung – dies für jedes Kind zu ermöglichen und jedes Kind dazu zu verpflichten ist eine Aufgabe des Staates. Sie zu verwirklichen stehen die Chancen gegenwärtig so gut wie nie! Auch wenn die öffentliche Diskussion sich eher um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dreht, muss festgehalten werden, dass die Kindertageseinrichtungen für die Kinder nicht vorrangig Betreuungsstationen sind  sondern erste Orte umfassender Bildung und Erziehung.

Wer wirklich Sprachförderung für alle Kinder verpflichtend machen will, kommt an der Bildungspflicht zwei Jahre vor Beginn der Grundschulzeit nicht vorbei.

Die Landesregierung hat sich stattdessen entschieden, der Sprachförderung eine Sprachstandserhebung voranzustellen. Bei aller Zustimmung zur Sprachförderung muss hier kritisch angemerkt werden, dass  auf diese Weise die Gefahr entsteht, dass Förderung mit dem Makel vorherigen Versagens verbunden wird.

Gleich wie gut das Instrument der Sprachstandfeststellung testtheoretisch konstruiert und verbessert wird  - immer bleibt, dass nur derjenige gefördert wird, der vorher Defizite testiert bekommen hat. Das mag vom Leistungsgedanken des „Forderns und Förderns“ geprägt sein, mit pädagogischer Leistungskultur hat diese „Testeritis“ nichts zu tun.

Diese Vorbemerkungen werden bei der Anhörung in der mündlichen Ergänzung noch etwas näher erläutert. Hier zunächst auf den folgenden Seiten die  Antworten auf die zweiundzwanzig Fragen der Abgeordneten.

 Für die Landesgruppe NRW

 Baldur Bertling,
Stv. Vorsitzender / Pressesprecher

 
Unsere Antworten und die Fragen der Landtagsabgeordneten gibt es  hier als pdf-Datei zum Herunterladen.

Diese Verbindung führt direkt zu den weiteren Dokumenten auf der Seite des Landtages NRW.