Schulprogrammarbeit(Erstellt am 2.10.2005) |
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Übersicht
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Wann denn das
noch?
Da bekamen die Grundschulen zu Beginn
des Schuljahres ein bisschen
Entlastung versprochen, als die Ministerin ankündigte, die
Evaluationsberichte zum Schulprogramm entfielen, der Erlass würde
aufgehoben. Nun zu Beginn der Herbstferien reibt man sich erstaunt die Augen. Es bleibt beim
Alten.
Das überarbeitete Schulprogramm ist zum 31.12.2005
vorzulegen. Was soll man da machen? Ganztagskonferenzen
sind abgeschafft, die Berichte zur Lehrplanerprobung sind in Arbeit ...
und das Schulprogramm muss nun doch nicht nur evaluiert, sondern auch gleich überarbeitet
werden! Sicherlich ist in den Schulen viel davon in
Arbeit - aber wenn zum Ende des Kalenderjahres ein fertiges Schulprogramm
vorgelegt werden soll, dann hilft eigentlich nur Mut zur Lücke! Lieber einiges wirklich gut machen als alles
nur halb! Wo wirklich das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht, ist die Qualität von Unterricht untrennbar mit Konzeptentwicklung, Kooperation, Beratung und Fortbildung verbunden. Wenn aber das Ministerium diese wichtigen Arbeiten nur noch außerhalb der Unterrichtszeit zulässt, muss es auch in Kauf nehmen, dass die Qualität nachlässt! BB (02.10.05)
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Worte der Ministerin zum SchuljahresanfangDie Ministerin
auf der Pressekonferenz zum Schuljahresanfang: Das wurde gerne so verstanden, dass nun die Arbeit an der Verschriftlichung des Schulprogramms etwas zurückgestellt wird zu Gunsten der Qualität unterrichtlicher Arbeit. Wie anders sollte
man es verstehen, wenn die Ministerin gleichzeitig erklärt: (Zitate aus http://www.bildungsportal-nrw.de/BP/Ministerium/Ministerin_Sommer/Reden/19082005/index.html ) Nun wird mit
einem Erlass diese Entlastung konkretisiert. Einzelheiten im Wortlaut weiter unten. (BB)
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Schulprogrammarbeit - Vereinfachung und Herabsetzung der Vorgaben |
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Beginn der Nachricht der MSW
NRW ( Mon, 19 Sep 2005)
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An die Schulprogrammarbeit - Vereinfachung und Herabsetzung der Vorgaben Sehr geehrte Damen und Herren, zur Entlastung der Schulen wird die Schulprogrammarbeit vereinfacht. Der RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 29.4.2003 "Schulprogrammarbeit und interne Evaluation - Vorgaben für die Jahre 2003 und 2004" (BASS 14-23 Nr. 1) wird deshalb aufgehoben. Damit entfallen die in den bisherigen Vorgaben festgelegten "Mindeststandards für Selbstevaluation". Außerdem muss die Vorlage des Schulprogramms bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Termin: 31.12.2005) nicht mit einem begleitenden Bericht über die Arbeit in den Bereichen Schulprogrammarbeit und interne Evaluation verbunden werden. Als Anhang erhalten Sie den neuen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.05 zur Schulprogrammarbeit. Die Leitlinien für die Weiterentwicklung von Schulprogrammarbeit und interner Evaluation (Handreichung Schule in NRW Nr. 9042) beziehen sich auf den Stand des aufgehobenen Erlasses. Die Leitlinien erhalten nunmehr empfehlenden Charakter im Hinblick auf die Erstellung eine Schulprogramms sowie dessen Fortschreibung und Überprüfung. Bisher hatten die Schulleitungen die Möglichkeit, nach Beratung in der Schulkonferenz zu entscheiden, ob ein Unterrichtstag im Schulhalbjahr für die Schulprogrammarbeit und die Evaluation genutzt werden soll. Diese Regelung wird nicht fortgeführt. (Siehe allgemein zur Notwendigkeit der Vermeidung von Unterrichtsausfall den Brief der Ministerin an die Schulen im Amtsblatt 8/05.) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Orth <<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Ende der Nachricht des MSW NRW <<<<<<<<<<<<<<<<<<<< |
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Schulprogrammarbeit RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005 - 521 - 6.01.04-32328 31. 12. 2005 der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ihr Schulprogramm vor.Das Schulprogramm enthält als Grundbestandteile eine Schuldarstellung (Elemente z.B. Leitbild einer Schule, pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige Entwicklungsarbeit) und eine Planung der Schulentwicklung (mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planungen zur Evaluation). Dabei sind die Felder Unterricht und Erziehungsarbeit unter Einbeziehung des Prinzips der umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit. Die Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit (§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 SchulG - ABl. NRW Sonderausgabe 2005). Der RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 29. 4. 2003 "Schulprogrammarbeit und interne Evaluation - Vorgaben für die Jahre 2003 und 2004" (BASS 14-23 Nr. 1) wird aufgehoben. Der RdErl. wird im Amtsblatt NRW veröffentlicht, eine Veröffentlichung im Amtlichen Schulblatt ist nicht zugelassen.
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