Probleme bei der
Besetzung von Schulleitungsstellen
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Seite neu am 5. Juli 2009 - zuletzt bearbeitet am 16.07.2009 |
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| Anhörung im Landtag - 10. Juni 2009 | |
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Stellungnahme für die öffentliche Anhörung |
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Diese Stellungnahme gibt es hier auch als .pdf-Datei Die Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes unterstützt die Forderung, dafür zu sorgen, „dass die … Schulleitungsbesetzungsverfahren so schnell wie möglich beendet werden“[1]. Auch viele Grundschulen im Lande klagen darüber, dass – wie es im Antrag der Grünen heißt – „seit Monaten oder gar Jahren Schulleitungsstellen nicht besetzt“ sind. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass hier als Grund eine widersprüchliche, unklare Gesetzeslage angeführt werden kann. Auch der Grundschulverband erwartet, dass die Abgeordneten des Landtages Gesetze verabschieden, die miteinander kompatibel sind. Widersprüchliche Regelungen zur Stellenbesetzung von Schulleitungsstellen im Schulgesetz und im Beamtengesetz sind unerträglich. Als Faustregel sollte da gelten, dass derjenige das letzte Bestimmungsrecht hat, der die Stelle ausgeschrieben hat. Aus unserer Sicht geht es nicht gut, wenn die Schulkonferenz einer Schule das letzte Wort bei der Auswahl der Person hat, die mit der Leitung dieser Schulkonferenz beauftragt werden soll. Was allerdings die Grundschulen in NRW angeht, stellt sich die Begründung für die „Hängepartie bei der Besetzung von Schulleiterstellen“[2] anders dar, als es für die weiterführenden Schulen gelten mag. Schulleitungsstellen bleiben unbesetzt, weil es dafür schlicht keine Bewerberinnen oder Bewerber gibt. Daran hat sich auch nichts geändert, seit die Zahl der freien Stellen durch Zusammenlegung kleiner Schulen etwas gesunken ist. Manche Leitungsstellen werden bereits seit Jahren immer wieder mal ausgeschrieben![3] Angesichts dieser Lage möchte man sagen: Das im Antrag beschriebene Problem hätten wir an Grundschulen auch gerne, nämlich mehrere Bewerber um eine Leitungsstelle, die sich vor Gericht darum streiten, wer denn nun befördert werden soll. Bevor sich aber mehrere Bewerber streiten, muss es erst einmal mindestens einen zu viel geben. An Grundschulen aber gibt es leider viel zu oft einen zu wenig, nämlich gar keinen! Die Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes nutzt deshalb die Gelegenheit, auf einiges von dem hinzuweisen, was Menschen daran hindern kann, Leitungsaufgaben in der Grundschule anzustreben. Das wundert auf den ersten Blick, denn eine Grundschule zu leiten, ist eigentlich eine erstrebenswerte Aufgabe. An keiner anderen Schulform ist die Zustimmung der Öffentlichkeit zur geleisteten Arbeit so hoch wie an der Grundschule. Nirgendwo sonst ist die persönliche Nähe zu Kindern und Eltern so erfrischend und anregend. Nirgendwo sonst gibt es diese Fülle an Gestaltungsräumen und diese Vielfalt von Aufgaben, bei denen ein kleines Team von Mitarbeitern die verschiedensten Qualifikationen einbringen und sich entwickeln kann. Deshalb ist gerade die Leitung einer Grundschule eine Aufgabe, die einen Menschen voll erfüllen kann. Warum dann so wenige Bewerber? Die Fülle der Aufgaben war schon immer in der knappen Leitungszeit nicht angemessen zu bewältigen. Nun sind in der letzten Zeit zusätzliche Aufgaben vom Land und von den Schulträgern – auch durch den Umbau zur eigenverantwortlichen Schule – auf die Schulleitungen übertragen worden, ohne dass entsprechende Ressourcen mitgeliefert worden sind. Z.B.:
Gegenwärtig ist die Ausstattung der Schulen mit Leitungszeit und Leitungsstellen an die Schülerzahl gekoppelt. Deshalb gibt es – mit sinkender Schülerzahl - immer mehr zweizügige Grundschulen, deren Leitung nur noch aus einer Person besteht. Diese muss neben ihrer Arbeit als Schulleiter 15 und mehr Unterrichtsstunden erteilen und häufig auch noch Klassenlehrergeschäfte erledigen. Das Schulsekretariat dieser Schulen ist oft nur an zwei oder drei Tagen besetzt. Angesichts dieser Bedingungen wundert es nicht, dass es schwierig ist, Bewerberinnen oder Bewerber für Grundschulleitungsstellen zu finden. Damit auch für die Grundschulen die „Hängepartie“ beendet wird, die für uns Bewerbermangel heißt, müssten einige Änderungen erfolgen. Wir erwarten vom Landtag, dass er die Schulleitungen an Grundschulen so ausstattet, dass sie die in sie gesetzten Erwartungen tatsächlich erfüllen können. Das bedeutet:
Nur wenn die Rahmenbedingungen für die Leitungen der Grundschulen in diesem Sinne erkennbar verbessert werden, wird es gelingen, für die frei werdenden Leitungsstellen genügend Bewerberinnen und Bewerber zu finden und so die „Hängepartie bei der Stellenbesetzung“ auch für die Grundschule zu beenden.
für den Vorstand der GSV Landesgruppe NRW [1] aus dem Antrag / Drucksache 14/8287 – Landtag NRW 14.Wahlperiode [2] ebd
[3]
Eine
genaue Übersicht über die freien Leitungsstellen in den Grundschulen
ist nahezu unmöglich, da nicht alle freien Stellen im Internet
einsehbar sind. Manche werden nicht ständig ausgeschrieben sondern
in verschiedenen Abständen immer wieder mal. Unterschiedliche Zahlen
werden in der Öffentlichkeit diskutiert.
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