Probleme bei der Besetzung von Schulleitungsstellen
  Home ] Nach oben ] Antrag ] [ Stellungnahme GSV ] Mündl. Ergänzung ]

Seite neu am 5. Juli 2009 - zuletzt bearbeitet am 16.07.2009

Anhörung im Landtag - 10. Juni 2009

Stellungnahme für die öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
am 10. Juni 2009 im Landtag NRW

Diese Stellungnahme gibt es hier auch als .pdf-Datei

Die Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes unterstützt die Forderung, dafür zu sorgen, „dass die … Schulleitungsbesetzungsverfahren so schnell wie möglich beendet werden“[1].

Auch viele Grundschulen im Lande klagen darüber, dass – wie es im Antrag der Grünen heißt – „seit Monaten oder gar Jahren Schulleitungsstellen nicht besetzt“ sind. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass hier als Grund eine widersprüchliche, unklare Gesetzeslage angeführt werden kann.

Auch der Grundschulverband erwartet, dass die Abgeordneten des Landtages Gesetze verabschieden, die miteinander kompatibel sind. Widersprüchliche Regelungen zur Stellenbesetzung von Schulleitungsstellen im Schulgesetz und im Beamtengesetz sind unerträglich. Als Faustregel sollte da gelten, dass derjenige das letzte Bestimmungsrecht hat, der die Stelle ausgeschrieben hat. Aus unserer Sicht geht es nicht gut, wenn  die Schulkonferenz einer Schule das letzte Wort bei der Auswahl der Person hat, die mit der Leitung dieser Schulkonferenz beauftragt werden soll.

Was allerdings die Grundschulen in NRW angeht, stellt sich die Begründung für die „Hängepartie bei der Besetzung von Schulleiterstellen“[2] anders dar, als es für die weiterführenden Schulen gelten mag.

Schulleitungsstellen bleiben unbesetzt, weil es dafür schlicht keine Bewerberinnen oder Bewerber gibt. Daran hat sich auch nichts geändert, seit die Zahl der freien Stellen durch Zusammenlegung kleiner Schulen etwas gesunken ist. Manche Leitungsstellen werden bereits seit Jahren immer wieder mal ausgeschrieben![3]

Angesichts dieser Lage möchte man sagen: Das im Antrag beschriebene Problem hätten wir an Grundschulen auch gerne, nämlich mehrere Bewerber um eine Leitungsstelle, die sich vor Gericht darum streiten, wer denn nun befördert werden soll. Bevor sich aber mehrere Bewerber streiten, muss es erst einmal mindestens einen zu viel geben. An Grundschulen aber gibt es leider viel zu oft einen zu wenig, nämlich gar keinen!

Die Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes nutzt deshalb die Gelegenheit, auf einiges von dem hinzuweisen, was Menschen daran hindern kann, Leitungsaufgaben in der Grundschule anzustreben.

Das wundert auf den ersten Blick, denn eine Grundschule zu leiten, ist eigentlich eine erstrebenswerte Aufgabe. An keiner anderen Schulform ist die Zustimmung der Öffentlichkeit zur geleisteten Arbeit so hoch wie an der Grundschule. Nirgendwo sonst ist die persönliche Nähe zu Kindern und Eltern so erfrischend und anregend. Nirgendwo sonst gibt es diese Fülle an Gestaltungsräumen und diese Vielfalt von Aufgaben, bei denen ein kleines Team von Mitarbeitern die verschiedensten Qualifikationen einbringen und sich entwickeln kann. Deshalb ist gerade die Leitung einer Grundschule eine Aufgabe, die einen Menschen voll erfüllen kann.

Warum dann so wenige Bewerber?

Die Fülle der Aufgaben war schon immer in der knappen Leitungszeit nicht angemessen zu bewältigen. Nun sind in der letzten Zeit zusätzliche Aufgaben vom Land und von den Schulträgern – auch durch den Umbau zur eigenverantwortlichen Schule – auf die Schulleitungen übertragen worden,  ohne dass entsprechende Ressourcen mitgeliefert worden sind. Z.B.:

  • Elterninformationen, Terminkoordination und andere Arbeiten im Zusammenhang mit den zweistufigen Sprachstandstests (Delfin4),

  • Beteiligung an den Elternabenden für die 4jährigen, die von den Kommunen veranstaltet werden,

  • Arbeiten im Umfeld der Vergleichsarbeiten,

  • umfangreiches Berichtswesen, besonders im Vorfeld der Qualitätsanalyse,

  • Steuerung der Qualitätsentwicklung durch Projektmanagement

  • selbständige Verwaltung von Haushaltsmitteln,

  • Mitwirkung an der Lehrerausbildung,

  • schulscharfe Ausschreibungen und Auswahlverfahren,

  • Gestaltung von immer wieder neuen Zeugnisformularen,

  • Erstellen von Dienstlichen Beurteilungen.

Gegenwärtig ist die Ausstattung der Schulen mit Leitungszeit und Leitungsstellen an die Schülerzahl gekoppelt. Deshalb gibt es – mit sinkender Schülerzahl -   immer mehr zweizügige Grundschulen, deren Leitung nur noch aus einer Person besteht. Diese muss neben ihrer Arbeit als Schulleiter 15 und mehr Unterrichtsstunden erteilen und häufig auch noch Klassenlehrergeschäfte erledigen. Das Schulsekretariat dieser Schulen ist oft nur an zwei oder drei Tagen besetzt.

Angesichts dieser Bedingungen wundert es nicht, dass es schwierig ist,  Bewerberinnen oder Bewerber für Grundschulleitungsstellen zu finden. Damit auch für die Grundschulen die „Hängepartie“ beendet wird, die für uns Bewerbermangel heißt, müssten einige Änderungen erfolgen.

Wir erwarten vom Landtag, dass er die Schulleitungen an Grundschulen so ausstattet, dass sie die in sie gesetzten Erwartungen tatsächlich erfüllen können.

Das bedeutet:

  • Schulleitungen sind so mit Leitungszeit auszustatten, dass sie den wachsenden Aufgaben gerecht werden können.

  • Die einzelne Schule muss so mit Lehrerstellen ausgestattet sein, dass Schulleiter neben der Leitung der Schule nicht auch noch mit den Geschäften der Klassenleitung beauftragt werden müssen.

  • Die Vielfalt der Aufgaben erfordert die Arbeit in einem Leitungsteam. Jede Schule braucht deshalb einen stellvertretenden Schulleiter.

  • Schulleitungen sind durch qualifizierte Sekretariatsmitarbeiter zu unterstützen, die während des Unterrichtsvormittags anwesend sind - auch bzw. gerade für kleine Schulen.

  • Schulleitungsfunktionen an Grundschulen müssen durch aufgabenadäquate und mit den übrigen Schulformen vergleichbare Besoldung attraktiver gemacht werden.

  • Schulleitungen brauchen eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung, sowie Gelegenheit zur Supervision, denn neben ihrer pädagogischen Kompetenz benötigen sie als Führungskräfte ein hohes Maß an fachlichen Kompetenzen in den Bereichen Verwaltung, Führung und Beratung.

Nur wenn die Rahmenbedingungen für die Leitungen der Grundschulen in diesem Sinne erkennbar verbessert werden, wird es gelingen, für die frei werdenden Leitungsstellen genügend Bewerberinnen und Bewerber zu finden und so die „Hängepartie bei der Stellenbesetzung“ auch für die Grundschule zu beenden.

 für den Vorstand der GSV Landesgruppe NRW
Baldur Bertling, Dinslaken,
24. Mai 2009


[1] aus dem Antrag / Drucksache 14/8287 – Landtag NRW 14.Wahlperiode

[2] ebd

[3] Eine genaue Übersicht über die freien Leitungsstellen in den Grundschulen ist nahezu unmöglich, da nicht alle freien Stellen im Internet einsehbar sind. Manche werden nicht ständig ausgeschrieben sondern in verschiedenen Abständen immer wieder mal. Unterschiedliche Zahlen werden in der Öffentlichkeit diskutiert.
Eine Momentaufnahme aus April 2009 ergab:    97 Stellen für Schulleitungen werden im Internet feilgeboten – die meisten sofort besetzbar, was bedeutet, dass der alte Stelleninhaber schon nicht mehr im Dienst, die Schule also schon eine Zeit lang ohne Leitung ist. Das Gleiche gilt für die 123 Konrektorstellen, die zumeist ebenfalls sofort besetzbar ausgeschrieben werden. Die tatsächliche Anzahl freier Stellen wird weit höher liegen. Danach zu fragen wäre Sache der Landtagsabgeordneten.