Falsch
sortiert
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| Wohl keiner der Pläne der neuen
Regierung erhitzt zur Zeit die Gemüter so, wie der Umgang mit dem
Elternrecht. Während zu Beginn der Schullaufbahn die Eltern sich die
Grundschule frei aussuchen sollen, ist es mit der Freiheit in vierten
Schuljahr vorbei. Die Übergangsempfehlung soll verbindlicher werden.
Dreitägiger Probeunterricht soll im Zweifel Aufschluss darüber geben, ob
das Kind doch an der gewünschten Schulform aufgenommen wird.
An dieser Debatte war und ist auch die
Landesgruppe des Grundschulverbandes beteiligt. BB - 30.Januar 2006, |
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PresseechoMehrheit für den Eltern-WillenVON HEINZ TUTT, 09.03.06, Die Regelung im geplanten Schulgesetz wird von Bildungsforschern und einigen Elternverbänden kritisiert. Düsseldorf - Die Mehrheit der Schulexperten hat sich am Mittwoch bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag gegen die Pläne der Landesregierung ausgesprochen, das Elternrecht beim Wechsel ihrer Kindern von der Grundschule zu weiterführenden Schulen einzuschränken. Das neue Schulgesetz sieht vor, dass künftig das Gutachten der Grundschullehrer über die weitere Schullaufbahn der Kinder entscheiden soll. Im Zweifel soll ein dreitägiger Prognoseunterricht Aufschluss darüber geben, ob das Kind für Gymnasium, Realschule oder Hauptschule geeignet ist. Udo Beckmann, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), kritisiert schon das generelle Prinzip, Kinder bereits im Alter von neun Jahren einer Schulform zuzuordnen. Verbindliche Grundschulempfehlungen würden nun zu einer noch früheren Auslese führen. Im Ergebnis würden bildungsfernere Eltern noch mehr abgeschreckt, ihre Kinder an einem Gymnasium anzumelden. Beckmann bezweifelte, dass der Landesregierung genügend Datenmaterial zur Verfügung stehe, um solche weit reichenden Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise gegen das Grundgesetz verstießen. Der Bildungsforscher der Universität Duisburg-Essen, Rainer Block, zog die Qualität der Grundschulgutachten in Zweifel: 30 bis 40 Prozent der Realschüler erreichten das Niveau von Gymnasiasten. Es gebe ernsthafte Hinweise darauf, dass mit den Gutachten das Potenzial der Schüler nicht ausgeschöpft werde. Es mache auch nachdenklich, dass die Absteiger, also die Schüler, die vom Gymnasium auf die Real- oder Hauptschule zurückversetzt würden, mehrheitlich genau die seien, die auf Grund einer Grundschulempfehlung zuvor aufs Gymnasium geschickt worden seien. „Im Zweifel sollte man sich für das Elternrecht entscheiden“, riet der Wissenschaftler. Auch Gisela Cappel von Grundschulverband NRW argumentierte, aus solchen Gutachten lasse sich verantwortlich keine Prognose für die Lernentwicklung eines acht bis zehn Jahre alten Kindes ableiten. Vorsichtiger drückte sich Professor Wilfried Bos (Universität Dortmund ) aus. Die „diagnostische Fähigkeit“ der Grundschullehrer müsse gestärkt werden, sagte er. Letztlich könnten jedoch Fehler bei der Beurteilung von Schülern nicht vermieden werden. .... der ganze Artikel über diesen externen Link http://www.ksta.de/jks/artikel.jsp?id=1141776716179
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| GSV im Landtag | |||
„Elternrechte
bewahren“
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-----Original Message----Eltern wirken mit - auch beim neuen Schulgesetz
Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe Schulleitung, im
gegenwärtigen Referententwurf zum Schulgesetz sind Eltern mit ihren
Kindern in vielen Fällen die Betroffenen. Wir möchten mit diesem
Schreiben zum Nachdenken und Mitmachen anregen. Bitte
leiten Sie dieses Schreiben deshalb kurzfristig an Ihre
Schulpflegschaftsvorsitzende bzw. Ihren Schulpflegschaftsvorsitzenden
weiter: Liebe Elternvertreter, liebe Eltern, wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, plant die Landesregierung erhebliche Änderungen des Schulgesetzes. Ein großer Anteil der Änderungen bezieht sich wieder mal auf die Arbeit der Grundschule. Neben
der Einführung der ersten Fremdsprache in Klasse 1, der schrittweise früheren
Einschulung und der Aufhebung der Grundschuleinzugsbezirke soll auch das
Recht der Eltern auf freie Wahl der Schulform der weiterführenden Schule
eingeschränkt werden. Die
Landeselternschaft Grundschulen wurde mittlerweile von sehr vielen Eltern
angesprochen, die Unterstützung in ihrem Protest gegen die beabsichtigten
Regelungen suchen. Wenn
Sie die massive Einschränkung der freien Elternentscheidung auch nicht
hinnehmen wollen, so sollten Sie aktiv werden. Mit einem Musterbrief an
Frau Ministerin Sommer wollen wir Sie und die Eltern an Ihrer Schule dabei
unterstützen. Wir haben die vielen Argumente, die gegen verbindliche
Grundschulgutachten sprechen, in
einer Liste zusammengetragen. Den
Musterbrief und die Argumente finden Sie auf unserer Internetseite unter www.landeselternschaft-nrw.de
Sie können so Ihren eigenen Brief mit den Argumenten, die Sie
mittragen können, erstellen oder auch um weitere Aspekte ergänzen. Wenn
Sie uns eine Kopie der Briefe zusenden könnten, wäre das für die Arbeit
der Landeselternschaft Grundschulen sehr hilfreich. Im
Sinne einer breiten Meinungsbildung sind wir auch Ihrer Meinungen zu den
weiteren Themen im Entwurf des neuen Schulgesetzes (Fremdsprache in Klasse
1, Einschulung mit 5 Jahren, Aufhebung der Grundschuleinzugsbezirke,
Sprachförderung 2 Jahre vor Schulbeginn) interessiert. Bitte
leiten Sie diese Information auch an die Eltern an Ihrer Schule weiter,
damit jedes Elternteil auch selbst ein Stück zur Willensbildung beitragen
kann. Wir
hoffen auf Ihre Unterstützung und bedanken uns für Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen Ihre Martin
Depenbrock
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Im Zweifel wird's ein GymnasiastNeue Studie aus Essen beweist: Viele Grundschüler erhalten falsche Empfehlungen. Experten sehen eine spätere Auslese als Ausweg. NRW-Schulministerin setzt auf Qualifizierung von LehrerInnenVON NATALIE WIESMANN GrundschülerInnen in NRW werden von ihren LehrerInnen in großer Zahl auf die falsche weiterführende Schule geschickt. Das besagt eine neue Studie der Universität Essen auf der Basis von repräsentativen PISA-Daten. 84 Prozent der 15-jährigen HauptschülerInnen, die zuvor auf Gymnasium oder Realschule gescheitert sind, hatten als 10-Jährige eine Empfehlung für die höhere Schule erhalten. 62, 6 Prozent der RealschülerInnen, die zuvor das Gymnasium besucht hatten und wegen unzureichender Leistungen "absteigen" mussten, waren zuvor von ihrer Grundschule als "gymnasial-tauglich" eingeschätzt worden. "Die Daten belegen erneut die Fragwürdigkeit der Schul-Laufbahn-Prognose bei Zehnjährigen", sagt Schulforscher Rainer Block, der die Studie durchgeführt hat. Auch die Grundschulstudie IGLU kam bereits zum Schluss, dass LehrerInnen in vielen Fällen das spätere Leistungsvermögen der Kinder falsch einschätzen - und oft von dem Bildungsstand der Eltern abhängig machen. Block warnt davor, der Grundschul-Empfehlung der LehrerInnen gegenüber dem Elternwunsch "ein entscheidendes Gewicht beizumessen" - der Entwurf des NRW-Schulgesetzes, der heute im Kabinett abgestimmt wird, sieht genau dies vor. Das würde kaum dazu beitragen, die Zahl der Fehlentscheidungen beim Wechsel aus der Grundschule in weiterführende Schulen zu mindern, so Block. Seiner Studie zu Folge ist das Risiko, auf Grund einer falschen Schulform-Empfehlung vom Gymnasium oder der Realschule zurück zur Hauptschule zu müssen, acht bis neun mal größer als eine falsche Entscheidung auf Grund überstiegener Bildungserwartungen der Eltern. "Die Wahl der falschen Schulform hat vor allem damit zu tun, dass das Leistungsvermögen von Zehnjährigen und ihre weitere Entwicklung nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden können", so Block. Was der Essener Forscher nicht offen ausspricht, übernimmt Baldur Bertling, stellvertretender Vorsitzender des Grundschullehrerverbands in NRW. "Das beste Rezept gegen Fehleinschätzungen ist eine spätere Sortierung der SchülerInnen", sagt er. Die Verteidiger des dreigliedrigen Schulsystems, allen voran die CDU und FDP, könnten oft nicht einmal trennscharf beschreiben, was Realschule, Hauptschule und Gymnasium unterscheidet: "Einerseits soll das Gymnasium aufs Abitur vorbereiten, aber auch auf eine Ausbildung." Die Fehlprognosen der LehrerInnen und die Überschätzung der Eltern machen seiner Meinung nach nur einen kleinen Teil der falschen Schulwahl aus. Das Schulministerium lässt die Studie nicht am deutschen Sortiersystem zweifeln. "Wir wollen die Qualifikation der Lehrer verbessern", sagt Sprecher Andrej Priboschek. Auch die Meinung der Eltern habe weiterhin Gewicht. Nur wenn sie abweiche von der Einschätzung der Schule, sollen die Lehrerinnen nach einem mehrtägigen Prognoseunterricht entscheiden. taz NRW Nr. 7879 vom 24.1.2006, Seite 1, 101 TAZ-Bericht NATALIE WIESMANN Artikel auch zum Herunterladen und Ausdrucken - hier klicken |
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| Leserbrief zum Bericht in der TAZ | |||
| Falsche Lehrergutachten
betr.: "Im Zweifel wird's ein Gymnasiast", taz nrw vom 24. 1. 06 Sie berichten genüsslich, dass Lehrergutachten in der Vergangenheit oft eine schlechte Prognose waren. Das ist wohl wahr. Zielrichtung Ihrer Kommentare zu diesem Thema ist es, die Ansinnen der einschlägigen Ministerien zu verunglimpfen, die Entscheidung über die Schullaufbahn in die Hände der Lehrer alleine zu legen. Sie übersehen dabei folgenden Zusammenhang: das bisherige Elternrecht hat oft dazu geführt, dass LehrerInnen "Gefälligkeitsgutachten" abgegeben haben, weil sie wussten, dass im Zweifelsfall ohnehin der Elternwille obsiegt. Die neue Regelung wird deswegen (bei aller Fehlerhaftigkeit menschlicher Entscheidungen) zu mehr Wert der Gutachten führen als bisher. Dass soziale Unterschiede bisher dazu führten, dass mehr Kinder aus den besitzenden Schichten ein Gutachten für die weiterführenden Schulen erhielten als andere, passt in das von mir skizzierte Bild im übrigen sehr gut hinein: diese Schichten haben eben das größere Durchsetzungsvermögen - und die größere Not, wenn Ihr Kind zunächst kein "weiterführendes" Gutachten erhält. |
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WDR Aktuell am 24. Januar 2006 |
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| Neues Schulgesetz Am Dienstag (24.01.06) setzt sich das Kabinett zusammen, um ein neues Schulgesetz zu beschließen. Es soll dabei auch festgelegt werden, dass die Grundschullehrer bestimmen, auf welche weiterführende Schule die Kinder gehen sollen. Doch nach einer Studie der Uni Duisburg-Essen erwiesen sich in der Vergangenheit viele Lehrerempfehlungen als falsch.ehleinschätzungen, die den späteren Lebensweg prägen können. Ein paar Jahre Grundschule reichen eben nicht aus für eine zuverlässige Prognose, meinen viele Pädagogen. |
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"Bis sich herausgestellt hat, dass ein Kind auch wirklich anspruchsvollen Anforderungen gewachsen ist, reichen dreieinhalb Jahre in der Regel nicht. Nur solche Kindern, die in der Familie von Anfang an intensiv gefördert wurden, die also in der Familie "begabt" wurden, die schaffen das vielleicht. Aber für die, bei denen Schule die Begabung erst wecken muss, da sind dreieinhalb Jahre einfach zu kurz." | ||
| Externer Link zur Nachrichten Seite des WDR. | |||
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| Eine Glosse von Gisela Cappel
- den Text gibt es hier auch als .pdf-Datei zum Ausdruck mit dem Acrobat Reader |
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Frau
Pfotenhauers Übergangsempfehlungen
Kennen Sie Frau Pfotenhauer? Sie ist Lehrerin. Bestimmt tut sie nie, was ihr Name unterstellt. Bestimmt arbeitet sie ihren Kindern professionell und herzlich zugewandt und motiviert sie zu den bestmöglichen Leistungen. Und sie schreibt ihren Kindern Empfehlungen zum Übergang in die Sek. I. Darin überdenkt sie Lernentwicklung, Leistungsstand, Persönlichkeit und Lernumfeld ihrer Schüler und macht den Eltern einen Vorschlag für die Wahl der für die weitere schulische Entwicklung ihres Kindes am besten geeigneten Schulform. Wohlgemerkt: `Schulform geeignet zur erfolgreichen Lernentwicklung des Kindes` und nicht `Kind am besten angepasst an Schulform`. Keine Frage, dass eine Analyse unvollständig und fehlerhaft sein kann, und dass die Entwicklungen von Kindern anders verlaufen können als gradlinig. Gerade bei Kindern im Alter von etwa 10 Jahren. Frau Pfotenhauer vermittelt ihren Kindern in Mathe z. B. 15 – 10 = 5 und „versteckt“ diese Rechnung in einen Sachzusammenhang: Rainer ist 15 Jahre alt und war bis zu seinem 10 Lebensjahr in der Grundschule. Und die Kinder finden als passende Frage: Wie lange ist er auf einer weiterführenden Schule (oder mehreren)? Prima! 5 Jahre! Was kann in dieser Zeit alles passieren und dazu führen, dass Rainer trotz einer wohlbegründeten Empfehlung einen „Abstieg“ in eine „niedrigerwertige“ Schulform erleiden musste! Was alles passiert ist, erzählen die Schüler, wenn sie ihre frühere Grundschullehrerin besuchen. Sie berichten von Überforderung, von persönlichen Schwächen und Tragödien. Sie berichten auch von vielerlei organisatorischen, methodischen, sozialen, ethischen Mängeln in ihren Schulen wie auch von uninteressierten Lehrern, von demotivierendem, ironischem, beschämendem Lehrerverhalten. Glaubwürdig und oft über Jahre durch verschiedene Schüler und Eltern und durch eigene Erfahrungen bestätigt. So wechseln Schüler aus vielerlei Gründen in der Sek. I die Schule oder die Schulform, nur aus einem eher selten: wegen einer Empfehlung der Grundschule. Frau Pfotenhauer weiß das und darf mit Recht ihren früheren Schüler Rainer Block auf den Denkfehler in seiner Untersuchung zur Zuverlässigkeit von Übergangsempfehlungen aufmerksam machen: Aus der Feststellung der Fakten („Schulformabstiege“ trotz Empfehlung für die zuerst besuchte Schulform) eine Wirkung zu konstruieren, die eindimensional aus der Ursache „falsche Übergangsempfehlung“ resultiert, ist schon arg schlicht. Frau Pfotenhauer wird ihren Rainer bestimmt grundschulgemäß ermutigen: Aus deinen Fehlern kannst du lernen. Und dass du mit deiner Untersuchung unser Eintreten für längeres gemeinsames Lernen unterstützen willst, ist dir hoch anzurechnen!Gisela Cappel - 30. Januar 2006 |
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