Falsch sortiert 
- oder falsch, zu sortieren?

Zum aktuellen Streit um die Grundschulempfehlung

(Neu am 1. Februar 2006, Erweiterungen: 12.2.06 / 4.3.06 / 28.3.06)

Wohl keiner der Pläne der neuen Regierung erhitzt zur Zeit die Gemüter so, wie der Umgang mit dem Elternrecht. Während zu Beginn der Schullaufbahn die Eltern sich die Grundschule frei aussuchen sollen, ist es mit der Freiheit in vierten Schuljahr vorbei. Die Übergangsempfehlung soll verbindlicher werden. Dreitägiger Probeunterricht soll im Zweifel Aufschluss darüber geben, ob das Kind doch an der gewünschten Schulform aufgenommen wird.  

An dieser Debatte war und ist auch die Landesgruppe des Grundschulverbandes beteiligt. 
Einige der Beiträge sind hier dokumentiert oder zugänglich gemacht. 

BB - 30.Januar 2006, 

Übersicht :
  • Anhörung im Landtag am 8. März 2006
    Die Vorsitzende der Landesgruppe, Gisela Cappel, kann eine ausführliche Stellungsnahme vortragen. Auszüge gibt es hier. Der ganze Text steht auch zum Download bereit. (Stellungnahme GSV.pdf)
    Die Presse berichtete - hier ein Auszug aus dem Kölner Stadt-Anzeiger.
  • Landeselternschaft macht mobil.
    (12.02.06)
    Der Vorsitzende, Martin Depenbrock, bittet die Grundschulen um Weiterleitung einer e-Mail an die Schulpflegschaften. Darin fordert er auf, den Unmut über die Regelungen des Schulgesetzes nicht nur intern zu äußern sondern an die zuständige Ministerin weiterzugeben. Wir dokumentieren das gerne und empfehlen auch (externer Link) die Internetseite der Landeselternschaft, auf der Argumente zusammengefasst sind.
  • Weitere Informationen zum neuen Schulgesetz hier auf den Seiten der Landesgruppe des Grundschulverbandes
  • Eine Studie der Uni Duisburg Essen belegt die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Grundschulempfehlungen zum Übergang. Dr. Rainer Block hat seiner Untersuchung die Daten von PISA 2000 zu Grunde gelegt und kommt zu dem - eigentlich wenig überraschenden - Ergebnis, dass die Grundschulempfehlungen keine absolut sichere Prognose sind. Die Studie wird demnächst in erweiterter Fassung in der Zeitschrift "Die deutsche Schule" veröffentlicht. Deshalb gibt es sie hier nicht als Download.
  • Zur Grundschulempfehlung gab es einen Bericht in der TAZ, in dem aus einem Telefongespräch mit dem Pressesprecher des GSV zitiert wird und anschließend einen etwas  aufgeregten Leserbrief.
  • Am 24. Januar 2006, dem Tag des Beschlusses der Landesregierung zur Überarbeitung des Schulgesetzes, war ein Fernsehteam bei Baldur Bertling in der Schule - als Ergebnis des ca. 25 Minuten langen Ereignisses waren 37 Sekunden Film Teil der Regionalnachrichten in WDR-Aktuell und in der Aktuellen Stunde. Weiter unten gibt es dazu einen kurzen Textauszug und einen externen Link zum WDR. 
  • Problematische Übergangsempfehlung oder Probleme nach dem Übergang? 
    Über die wirklichen Ursachen für das Scheitern von Grundschulkindern in der Sekundarstufe  denkt Frau Kollegin Pfotenhauer nach. Frau Pfotenhauers Übergangsempfehlungen - 
    eine Glosse von Gisela Cappel.

 

Presseecho

Mehrheit für den Eltern-Willen

VON HEINZ TUTT, 09.03.06, 

Die Regelung im geplanten Schulgesetz wird von Bildungsforschern und einigen Elternverbänden kritisiert.

Düsseldorf - Die Mehrheit der Schulexperten hat sich am Mittwoch bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag gegen die Pläne der Landesregierung ausgesprochen, das Elternrecht beim Wechsel ihrer Kindern von der Grundschule zu weiterführenden Schulen einzuschränken. Das neue Schulgesetz sieht vor, dass künftig das Gutachten der Grundschullehrer über die weitere Schullaufbahn der Kinder entscheiden soll. Im Zweifel soll ein dreitägiger Prognoseunterricht Aufschluss darüber geben, ob das Kind für Gymnasium, Realschule oder Hauptschule geeignet ist.

Udo Beckmann, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), kritisiert schon das generelle Prinzip, Kinder bereits im Alter von neun Jahren einer Schulform zuzuordnen. Verbindliche Grundschulempfehlungen würden nun zu einer noch früheren Auslese führen. Im Ergebnis würden bildungsfernere Eltern noch mehr abgeschreckt, ihre Kinder an einem Gymnasium anzumelden. Beckmann bezweifelte, dass der Landesregierung genügend Datenmaterial zur Verfügung stehe, um solche weit reichenden Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise gegen das Grundgesetz verstießen.

Der Bildungsforscher der Universität Duisburg-Essen, Rainer Block, zog die Qualität der Grundschulgutachten in Zweifel: 30 bis 40 Prozent der Realschüler erreichten das Niveau von Gymnasiasten. Es gebe ernsthafte Hinweise darauf, dass mit den Gutachten das Potenzial der Schüler nicht ausgeschöpft werde. Es mache auch nachdenklich, dass die Absteiger, also die Schüler, die vom Gymnasium auf die Real- oder Hauptschule zurückversetzt würden, mehrheitlich genau die seien, die auf Grund einer Grundschulempfehlung zuvor aufs Gymnasium geschickt worden seien. „Im Zweifel sollte man sich für das Elternrecht entscheiden“, riet der Wissenschaftler. Auch Gisela Cappel von Grundschulverband NRW argumentierte, aus solchen Gutachten lasse sich verantwortlich keine Prognose für die Lernentwicklung eines acht bis zehn Jahre alten Kindes ableiten.

Vorsichtiger drückte sich Professor Wilfried Bos (Universität Dortmund ) aus. Die „diagnostische Fähigkeit“ der Grundschullehrer müsse gestärkt werden, sagte er. Letztlich könnten jedoch Fehler bei der Beurteilung von Schülern nicht vermieden werden.

....

der ganze Artikel über diesen externen Link  http://www.ksta.de/jks/artikel.jsp?id=1141776716179

 

GSV im Landtag

„Elternrechte bewahren“
Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages NRW  am 8. März 2006

Stellungnahme des Grundschulverbandes - 
Vorgelegt von Gisela Cappel, Vorsitzende der Landesgruppe
(Auszüge)

... Ein begrüßenswertes Ziel der Landesregierung ist es, die Zahl der Schülerinnen und Schüler zu verringern, die im Verlauf ihres Schulbesuchs in der Sekundarstufe I Wiederholungen oder sogar „Abstiege“ in eine andere Schulform erfahren. Diesen „zu hohen Zahlen“ soll einerseits „durch Fördermaßnahmen entgegen gewirkt werden“. Zugleich soll ein mögliches Scheitern von Schülern durch Steuerung des Zugangs zu den weiterführenden Schulen wieder mittels Auslese durch die Grundschule und die Schulaufsicht verhindert werden.

Der Grundschulverband hält es für unnötig und nicht hilfreich, die gewünschte Erziehungspartnerschaft von Eltern und Lehrern durch ein verbindliches Übergangsgutachten zu belasten.  Der Grundschulverband lehnt die „verbindlichere Grundschulempfehlung“ und das damit verbundene Übergangsverfahren ab.

... Aus der Gruppe der Kinder, die bisher entgegen der Grundschulempfehlung die Realschule oder das Gymnasium besuchen, machen bekanntlich nicht wenige dort erfolgreich ihren Abschluss.

...  Ein verbindliches Eignungsgutachten würde als notwendige Bedingung voraussetzen, dass die drei Schulformen hinsichtlich ihrer Ansprüche an die aufzunehmenden Kinder exakt zu unterscheiden wären. Da aber auch die Landesregierung im Entwurf des neuen Schulgesetzes nur vage graduelle, sich deutlich überlappende Beschreibungen von Hauptschule, Realschule und Gymnasium liefert bzw. liefern kann, erledigt sich die Frage nach einer verbindlichen Empfehlung damit bereits eigentlich von selbst.

... Dem gegenüber stehen andere zu befürchtende Folgen des verbindlichen Übergangsgutachtens: 
Zu rechnen ist mit noch früher einsetzendem Druck von Eltern auf ihre Kinder und mit weiterer Verengung des Blicks auf die Förderung kognitiver Fähigkeiten in den sog. Kernfächern bzw. davon für wichtig erachteten Lernbereichen. Dies wird sowohl der Lernmotivation als auch der breit angelegten und erfolgreichen Grundbildung vieler Kinder mehr schaden, als das Verfahren  einige wenige Kinder vor „falschen“ Zuweisungen schützt.

... Vielmehr muss der Blick von einer „Optimierung“ der zu frühen Selektion auf die Probleme der gegliederten Sekundarstufe gerichtet werden.

(Der ganze Text steht auch als .pdf-Datei zum Download zur Verfügung)

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-----Original Message----

Eltern wirken mit - auch beim neuen Schulgesetz
From: "Martin Depenbrock - Landeselternschaft Grundschulen NW "

Landeselternschaft Grundschulen NW e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulleitung,

im gegenwärtigen Referententwurf zum Schulgesetz sind Eltern mit ihren Kindern in vielen Fällen die Betroffenen. Wir möchten mit diesem Schreiben zum Nachdenken und Mitmachen anregen.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben deshalb kurzfristig an Ihre Schulpflegschaftsvorsitzende bzw. Ihren Schulpflegschaftsvorsitzenden weiter:

 Liebe Elternvertreter, liebe Eltern,

 wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, plant die Landesregierung erhebliche Änderungen des Schulgesetzes. Ein großer Anteil der Änderungen bezieht sich wieder mal auf die Arbeit der Grundschule.  

Neben der Einführung der ersten Fremdsprache in Klasse 1, der schrittweise früheren Einschulung und der Aufhebung der Grundschuleinzugsbezirke soll auch das Recht der Eltern auf freie Wahl der Schulform der weiterführenden Schule eingeschränkt werden.

Die Landeselternschaft Grundschulen wurde mittlerweile von sehr vielen Eltern angesprochen, die Unterstützung in ihrem Protest gegen die beabsichtigten Regelungen suchen.

Wenn Sie die massive Einschränkung der freien Elternentscheidung auch nicht hinnehmen wollen, so sollten Sie aktiv werden. Mit einem Musterbrief an Frau Ministerin Sommer wollen wir Sie und die Eltern an Ihrer Schule dabei unterstützen. Wir haben die vielen Argumente, die gegen verbindliche Grundschulgutachten sprechen,  in einer Liste zusammengetragen.

Den Musterbrief und die Argumente finden Sie auf unserer Internetseite unter www.landeselternschaft-nrw.de  Sie können so Ihren eigenen Brief mit den Argumenten, die Sie mittragen können, erstellen oder auch um weitere Aspekte ergänzen.

Wenn Sie uns eine Kopie der Briefe zusenden könnten, wäre das für die Arbeit der Landeselternschaft Grundschulen sehr hilfreich.

Im Sinne einer breiten Meinungsbildung sind wir auch Ihrer Meinungen zu den weiteren Themen im Entwurf des neuen Schulgesetzes (Fremdsprache in Klasse 1, Einschulung mit 5 Jahren, Aufhebung der Grundschuleinzugsbezirke, Sprachförderung 2 Jahre vor Schulbeginn) interessiert.

Bitte leiten Sie diese Information auch an die Eltern an Ihrer Schule weiter, damit jedes Elternteil auch selbst ein Stück zur Willensbildung beitragen kann.  

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und bedanken uns für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

 Ihre 
Landeselternschaft Grundschulen

 Martin Depenbrock
Vorsitzender

 

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Im Zweifel wird's ein Gymnasiast

Neue Studie aus Essen beweist: Viele Grundschüler erhalten falsche Empfehlungen. Experten sehen eine spätere Auslese als Ausweg. NRW-Schulministerin setzt auf Qualifizierung von LehrerInnen

VON NATALIE WIESMANN

GrundschülerInnen in NRW werden von ihren LehrerInnen in großer Zahl auf die falsche weiterführende Schule geschickt. Das besagt eine neue Studie der Universität Essen auf der Basis von repräsentativen PISA-Daten. 84 Prozent der 15-jährigen HauptschülerInnen, die zuvor auf Gymnasium oder Realschule gescheitert sind, hatten als 10-Jährige eine Empfehlung für die höhere Schule erhalten. 62, 6 Prozent der RealschülerInnen, die zuvor das Gymnasium besucht hatten und wegen unzureichender Leistungen "absteigen" mussten, waren zuvor von ihrer Grundschule als "gymnasial-tauglich" eingeschätzt worden.

"Die Daten belegen erneut die Fragwürdigkeit der Schul-Laufbahn-Prognose bei Zehnjährigen", sagt Schulforscher Rainer Block, der die Studie durchgeführt hat. Auch die Grundschulstudie IGLU kam bereits zum Schluss, dass LehrerInnen in vielen Fällen das spätere Leistungsvermögen der Kinder falsch einschätzen - und oft von dem Bildungsstand der Eltern abhängig machen.

Block warnt davor, der Grundschul-Empfehlung der LehrerInnen gegenüber dem Elternwunsch "ein entscheidendes Gewicht beizumessen" - der Entwurf des NRW-Schulgesetzes, der heute im Kabinett abgestimmt wird, sieht genau dies vor. Das würde kaum dazu beitragen, die Zahl der Fehlentscheidungen beim Wechsel aus der Grundschule in weiterführende Schulen zu mindern, so Block. Seiner Studie zu Folge ist das Risiko, auf Grund einer falschen Schulform-Empfehlung vom Gymnasium oder der Realschule zurück zur Hauptschule zu müssen, acht bis neun mal größer als eine falsche Entscheidung auf Grund überstiegener Bildungserwartungen der Eltern. "Die Wahl der falschen Schulform hat vor allem damit zu tun, dass das Leistungsvermögen von Zehnjährigen und ihre weitere Entwicklung nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden können", so Block.

Was der Essener Forscher nicht offen ausspricht, übernimmt Baldur Bertling, stellvertretender Vorsitzender des Grundschullehrerverbands in NRW. "Das beste Rezept gegen Fehleinschätzungen ist eine spätere Sortierung der SchülerInnen", sagt er. Die Verteidiger des dreigliedrigen Schulsystems, allen voran die CDU und FDP, könnten oft nicht einmal trennscharf beschreiben, was Realschule, Hauptschule und Gymnasium unterscheidet: "Einerseits soll das Gymnasium aufs Abitur vorbereiten, aber auch auf eine Ausbildung." Die Fehlprognosen der LehrerInnen und die Überschätzung der Eltern machen seiner Meinung nach nur einen kleinen Teil der falschen Schulwahl aus.

Das Schulministerium lässt die Studie nicht am deutschen Sortiersystem zweifeln. "Wir wollen die Qualifikation der Lehrer verbessern", sagt Sprecher Andrej Priboschek. Auch die Meinung der Eltern habe weiterhin Gewicht. Nur wenn sie abweiche von der Einschätzung der Schule, sollen die Lehrerinnen nach einem mehrtägigen Prognoseunterricht entscheiden.

taz NRW Nr. 7879 vom 24.1.2006, Seite 1, 101 TAZ-Bericht NATALIE WIESMANN

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Leserbrief zum Bericht in der TAZ
Falsche Lehrergutachten

betr.: "Im Zweifel wird's ein Gymnasiast", taz nrw vom 24. 1. 06

Sie berichten genüsslich, dass Lehrergutachten in der Vergangenheit oft eine schlechte Prognose waren. Das ist wohl wahr. Zielrichtung Ihrer Kommentare zu diesem Thema ist es, die Ansinnen der einschlägigen Ministerien zu verunglimpfen, die Entscheidung über die Schullaufbahn in die Hände der Lehrer alleine zu legen. Sie übersehen dabei folgenden Zusammenhang: das bisherige Elternrecht hat oft dazu geführt, dass LehrerInnen "Gefälligkeitsgutachten" abgegeben haben, weil sie wussten, dass im Zweifelsfall ohnehin der Elternwille obsiegt.

Die neue Regelung wird deswegen (bei aller Fehlerhaftigkeit menschlicher Entscheidungen) zu mehr Wert der Gutachten führen als bisher. Dass soziale Unterschiede bisher dazu führten, dass mehr Kinder aus den besitzenden Schichten ein Gutachten für die weiterführenden Schulen erhielten als andere, passt in das von mir skizzierte Bild im übrigen sehr gut hinein: diese Schichten haben eben das größere Durchsetzungsvermögen - und die größere Not, wenn Ihr Kind zunächst kein "weiterführendes" Gutachten erhält.
BRUNO TUSCHERER, Köln
taz NRW vom 30.1.2006, S. 2, 20 Z. (LeserInnenbrief)

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WDR Aktuell am 24. Januar 2006

 
Neues Schulgesetz

Am Dienstag (24.01.06) setzt sich das Kabinett zusammen, um ein neues Schulgesetz zu beschließen. Es soll dabei auch festgelegt werden, dass die Grundschullehrer bestimmen, auf welche weiterführende Schule die Kinder gehen sollen. Doch nach einer Studie der Uni Duisburg-Essen erwiesen sich in der Vergangenheit viele Lehrerempfehlungen als falsch.ehleinschätzungen, die den späteren Lebensweg prägen können. Ein paar Jahre Grundschule reichen eben nicht aus für eine zuverlässige Prognose, meinen viele Pädagogen.
"Bis sich herausgestellt hat, dass ein Kind auch wirklich anspruchsvollen Anforderungen gewachsen ist, reichen dreieinhalb Jahre in der Regel nicht. Nur solche Kindern, die in der Familie von Anfang an intensiv gefördert wurden, die also in der Familie "begabt" wurden, die schaffen das vielleicht. Aber für die, bei denen Schule die Begabung erst wecken muss, da sind dreieinhalb Jahre einfach zu kurz."
Externer Link zur Nachrichten Seite des WDR.

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Eine Glosse von Gisela Cappel - 
den Text gibt es hier auch als .pdf-Datei zum Ausdruck mit dem Acrobat Reader

Frau Pfotenhauers Übergangsempfehlungen

Kennen Sie Frau Pfotenhauer? Sie ist Lehrerin. Bestimmt tut sie nie, was ihr Name unterstellt. Bestimmt arbeitet sie ihren Kindern professionell und herzlich zugewandt und motiviert sie zu den bestmöglichen Leistungen.

Und sie schreibt ihren Kindern Empfehlungen zum Übergang in die Sek. I.  Darin überdenkt sie Lernentwicklung, Leistungsstand, Persönlichkeit und Lernumfeld ihrer Schüler und macht den Eltern einen Vorschlag für die Wahl der für die weitere schulische Entwicklung ihres Kindes am besten geeigneten Schulform. Wohlgemerkt: `Schulform geeignet zur erfolgreichen Lernentwicklung des Kindes` und nicht `Kind am besten angepasst an Schulform`. Keine Frage, dass eine Analyse unvollständig und fehlerhaft sein kann, und dass die Entwicklungen von Kindern anders verlaufen können als gradlinig. Gerade bei Kindern im Alter von etwa 10 Jahren.

Frau Pfotenhauer vermittelt ihren Kindern in Mathe z. B. 15 – 10 = 5 und „versteckt“ diese Rechnung in einen Sachzusammenhang: Rainer ist 15 Jahre alt und war bis zu seinem 10 Lebensjahr in der Grundschule. Und die Kinder finden als passende Frage: Wie lange ist er auf einer weiterführenden Schule (oder mehreren)? Prima!

5 Jahre! Was kann in dieser Zeit alles passieren und dazu führen, dass Rainer trotz einer wohlbegründeten Empfehlung einen „Abstieg“ in eine „niedrigerwertige“ Schulform erleiden musste! Was alles passiert ist, erzählen die Schüler, wenn sie ihre frühere Grundschullehrerin besuchen. Sie berichten von Überforderung, von persönlichen Schwächen und Tragödien. Sie berichten auch von vielerlei organisatorischen, methodischen, sozialen, ethischen Mängeln in ihren Schulen wie auch von uninteressierten Lehrern, von demotivierendem, ironischem, beschämendem Lehrerverhalten. Glaubwürdig und oft über Jahre durch verschiedene Schüler und Eltern und durch eigene Erfahrungen bestätigt.

So wechseln Schüler aus vielerlei Gründen in der Sek. I die Schule oder die Schulform, nur aus einem eher selten: wegen einer Empfehlung der Grundschule.

Frau Pfotenhauer weiß das und darf mit Recht ihren früheren Schüler Rainer Block auf den Denkfehler in seiner Untersuchung zur Zuverlässigkeit von Übergangsempfehlungen aufmerksam machen: Aus der Feststellung der Fakten („Schulformabstiege“ trotz Empfehlung für die zuerst besuchte Schulform) eine Wirkung zu konstruieren, die eindimensional aus der Ursache „falsche Übergangsempfehlung“ resultiert, ist schon arg schlicht.

Frau Pfotenhauer wird ihren Rainer bestimmt grundschulgemäß ermutigen: Aus deinen Fehlern kannst du lernen. Und dass du mit deiner Untersuchung unser Eintreten für längeres gemeinsames Lernen unterstützen willst, ist dir hoch anzurechnen!

Gisela Cappel - 30. Januar 2006

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