zuletzt bearbeitet am 20.08.2006

Der Pädagogische Tag
Ganztägige Pädagogische Konferenz ist wieder möglich!

 

Zu Beginn des Schuljahres 06/07 war in den Zeitungen zu lesen, dass Frau Minister Sommer den Schulen gestatten würde, einen Fortbildungstag zu veranstalten, an dem für die Kinder kein Unterricht stattfindet. Damit wäre eine Forderung der Lehrerorganisationen und auch des Grundschulverbandes teilweise erfüllt.

Auf der Suche nach einer "amtlichen" Quelle gelangten wir an ein Arbeitspapier vom 12. Juli 2006, in dem die neue Lehrerfortbildung in NRW skizziert wird. Für den pädagogischen Tag wird es demnach erforderlich, dass die Schulpflegschaft vorher ihre Zustimmung gibt.

Auch wenn das bisher noch kein Erlass ist, empfehlen wir, vorsorglich auf der ersten Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr einen Pädagogischen Tag von den Eltern genehmigen zu lassen. Dabei sollte klar gestellt werden, dass der Beschluss vorbehaltlich eines entsprechenden Erlasses und unter Berücksichtigung der dann bekannten Bedingungen  realisiert wird. Sollte nämlich der entsprechende Erlass erst im September-Amtsblatt oder später erscheinen, könnte eine Sondersitzung der Schulpflegschaft notwendig werden, wenn das Kollegium die Genehmigung zum Pädagogischen Tag für sich nutzen will. Der Aufwand - so meinen wir - kann vermieden werden!

Hier die entsprechende Stelle des "Arbeitspapiers":

Düsseldorf, den 12. Juli 2006

 Die neue Lehrerfortbildung in NRW

Fortbildung für eigenverantwortliche Schulen 
Konzept und Arbeitsplanung

(Auszug) 

Mehr Zeit für Fortbildung in der Schule schaffen und dabei auch Nachmittage, Ferientage und Samstage nutzen 

Im Interesse der Lernzeit unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll Fortbildung in erster Linie außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen. Nach dem neuen Schulgesetz setzt die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit deshalb in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder der Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Abs. 3).

 Als generelle Ausnahme können die Schulen im 1. Schulhalbjahr 2006/2007 einen Pädagogischen Tag des gesamten Kollegiums einplanen, und zwar zu den beiden Leitgedanken des Schulgesetzes, der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie der eigenverantwortlichen Schule. 

Auch im 2. Schulhalbjahr kann für Fortbildungsmaßnahmen, die der Weiterentwicklung der Schule dienen und deren Durchführung die Teilnahme des gesamten Kollegiums erfordert, ein Unterrichtstag in Anspruch genommen werden, wenn sich diese Maßnahme auf mindestens einen weiteren Tag erstreckt, der in zeitlichem Zusammenhang mit diesem Tag steht und unterrichtsfrei ist (so genannter Beweglicher Ferientag, Ferientag, Samstag). 

Voraussetzung für die Durchführung solcher ganztägiger Pädagogischer Tage ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz nach vorheriger Zustimmung der Schulpflegschaft und eine langfristig angelegte Vorabinformation der Elternschaft. Für die Schülerinnen und Schüler ist der freie Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden.