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Feste Schulbezirke
oder freie Schulwahl?

Ein Beitrag von Hans Brügelmann zur aktuellen Debatte

 

Als E-Mail erreichte uns ein Text von Prof. Hans Brügelmann mit den Bitte, ihn ggf. weiter zu verbreiten. Das erledigen wir hiermit gerne und hoffen damit einen weiteren Beitrag zur Versachlichung der Debatte um die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen zu leisten.

Der Text wurde mit zusätzlichen Überschriften für diese Website aufgearbeitet und als pdf-Datei zum Ausdrucken bereitgestellt. (Die Druckversion erreichen Sie hier)

 

Übersicht

In Deutschland ist die einzige flächendeckend eingeführte gemeinsame Schule für alle die Grundschule. Durch Festschreibung der Schulbezirke (sog. „Sprengelprinzip“)  soll erreicht werden, dass alle Kinder wohnortnah und – unabhängig von sozialer Herkunft – gemeinsam unterrichtet werden.Die CDU-/ FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dieses Prinzip aufzugeben.  Ihre zentralen Argumente werden in diesem Beitrag kommentiert:

1. "Brennpunkte und Problemschulen"

2. "Ausnahmen bereits heute möglich"

3. "Besonderes Profil bereits in der Grundschule"

4. "Unangetastetes Recht auf wohnortnahe Schule"

5. "Fairer Wettbewerb mit zusätzlichen  Mittel"

(BB 4.1.06)

Hans Brügelmann '
Universität Siegen
( Text vom 27. Dezember 2005)

Feste Schulbezirke
oder freie Schulwahl?

Stellungnahme für die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ im Stadtrat von Hilchenbach.

In Deutschland ist die einzige flächendeckend eingeführte gemeinsame Schule für alle die Grundschule. Durch Festschreibung der Schulbezirke (sog. „Sprengelprinzip“)  soll erreicht werden, dass alle Kinder wohnortnah und – unabhängig von sozialer Herkunft – gemeinsam unterrichtet werden.

Zentrale Argumente

Die CDU-/ FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dieses Prinzip aufzugeben.  Ihre zentralen Argumente, kurz kommentiert:

1. "Brennpunkte und Problemschulen"

Die bisherigen Schulbezirksgrenzen haben nicht davor bewahrt, dass sich Grundschulen vor allem in sozialen Brennpunkten auf Grund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft zu ‚Problemschulen’ entwickelt haben. (...)

Brü: Dieses Problem besteht aber völlig unabhängig von der Existenz fester Bezirksgrenzen, ist vor allem nicht deren Folge, sondern Ergebnis des Gießkannenprinzips bei der Finanzierung, das nur begrenzt durch Sonderzuweisungen (z. B. für einen hohen Anteil an MigrantInnenkindern) ausbalanciert wird. Die angemessene Maßnahme wäre also, Schulen, die unter schwierigeren Bedingungen arbeiten, mehr Unterstützung zu geben (s. dazu auch unten 5.).

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2. "Ausnahmen bereits heute möglich"

Schon heute ist es nicht so, dass jedes Kind die für seinen Wohnort zuständige Grundschule besucht. Aus wichtigem Grund sind Ausnahmen möglich. Wie man gegenüber der Schulaufsichtsbehörde die Genehmigung einer solchen Ausnahme durchsetzt, wissen vor allem die Eltern aus bildungsnahen Familien, ...

Brü: Auf den ersten Blick ist dieses Argument plausibel. Denkt man seine Logik allerdings konsequent fort, müsste man auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkverbote, Steuergesetze und andere Vorschriften aufheben, 

o       weil sie ebenfalls nicht flächendeckend durchgesetzt werden (können) und

o       weil Angehörige der oberen Sozialschichten sie leichter umgehen können bzw. weniger von den Sanktionen tangiert werden als diejenigen, die über weniger Mittel bzw. Ausweichmöglichkeiten verfügen.

Mit der Freigabe der Schulwahl würde diese zu Recht kritisierte soziale Asymmetrie allerdings auch nicht aufgehoben. Nur Eltern, die ökonomisch in der Lage sind, den Transport ihrer Kinder selbst zu organisieren bzw. zu finanzieren, können von dem Wahlrecht tatsächlich Gebrauch machen. Außerdem zeigt die internationale Forschung, dass Wahlmöglichkeiten von Ober- und Mittelschichteltern stärker genutzt werden als von Mitgliedern der Unterschicht – sowohl bei Wahlen innerhalb des öffentlichen Schulsystems als auch beim Wechsel in Privatschulen (vgl. das Resümee von van Zanten 2005, 160, 166). Die Wahrnehmung der Wahlmöglichkeiten ist also nicht nur eine Frage der Ressourcen, sondern auch der unterschiedlich entwickelten  Bereitschaft und Fähigkeit, Optionen zu nutzen (a. a. O., 161).

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3. "Besonderes Profil bereits in der Grundschule"

 Es gibt Grundschulen, die ein spezielles Profil haben, das nicht für alle Eltern von Interesse ist. Wenn Schulen ein spezielles Profil entwickelt haben, ist es nur konsequent, dass auch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet solche Schulen besuchen dürfen. (...)

Brü: Auch diese Begründung ist ambivalent. So sehr das Passungsprinzip einleuchtet – es ist gerade die Funktion der Grundschule, Kindern andere Erfahrungen zu eröffnen, als die Familie dies tut. Ganz bewusst relativiert der Allgemeinbildungsauftrag der Grundschule das Prinzip der Passung von familiärer und schulischer Erziehung. Ein Wahlrecht bei zurückgehenden Schülerzahlen würde die Schulen dagegen unter verstärkten Druck setzen, spezifischen Wünschen einflussreicher Eltern ihres Bezirks nachzugeben, wie Erfahrungen etwa in den USA zeigen. Damit wird der Anspruch aufgegeben, ein inhaltlich vergleichbares Bildungsangebot für alle Kinder der Gesellschaft bereit zu stellen.

Zudem ist die Grundschule nicht nur Ort des fachlichen, sondern auch des sozialen Lernens: In der Grundschule sollen Kinder verschiedener sozialer Schichten und kultureller Milieus lernen, konstruktiv miteinander umzugehen. Gerade eine pluralistische Demokratie ist angewiesen auf gemeinsame Grunderfahrungen ihrer Mitglieder.

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4. "Unangetastetes Recht auf wohnortnahe Schule"

Auch nach dem Wegfall der Schulbezirke werden die Eltern selbstverständlich das Recht haben, ihr Kind bei der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Die Eltern sollen einen durchsetzbaren Anspruch darauf haben, dass ihr Kind dort aufgenommen wird. Soweit die Aufnahmekapazität es zulässt, können darüber hinaus auch andere Kinder aufgenommen werden, die weiter von der Schule entfernt wohnen. (...)

Brü: Dieser Vorbehalt ist wichtig, um eine Verdrängung von Kindern aus der wohnortnächsten Schule zu verhindern. Angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen stellt sich das Problem aber umgekehrt: Es droht die Auszehrung von Schulen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, durch den Weggang derjenigen, die sich einen aufwändigeren Schulweg leisten können. Die soziale Entmischung der Gesellschaft, die teilweise schon durch die Wahl des Wohnorts gegeben ist, wird verstärkt, wie etwa Erfahrungen in den USA, England und Schweden zeigen. Damit droht eine Verdopplung milieuspezifischer Benachteiligungen, die auch durch zusätzliche finanzielle Ressourcen nicht ausgeglichen werden können: Diejenigen Kinder,

o       die schon in der Familie weniger Anregungen und Unterstützung für bildungswirksame Erfahrungen bekommen,

o       leben im Alltag (Freundeskreis, institutionelle Angebote) unter ungünstigeren Entwicklungsbedingungen und

o       müssen in der Schule in anregungsarmen, weil sozial homogenen Gruppen lernen[3].

Zugleich gehen Chancen für eine stärkere soziale Integration der Erwachsenen verloren. Denn überall, wo sich die Elternschaft in der gemeinsamen Schule ihrer Kinder engagiert, wird indirekt eine stadtteilbezogene Interkulturalität praktiziert[4].

Aber auch für die Kinder, deren Eltern ihnen mit dem Schulwechsel einen Vorteil verschaffen wollen, können sich dadurch Probleme ergeben[5]. Alle Kinder sollten eine wohnungsnahe Grundschule besuchen können, damit ihr schulischer und ihr außerschulischer Lebensbereich für sie als Einheit erfahrbar wird, als Lebensbereich, in dem sie als Kinder, die im öffentlichen Verkehr noch nicht autark sind, relativ selbständig agieren können, ohne zum Beispiel auf ständige Transporthilfe durch Erwachsene angewiesen zu sein. Seitdem es die Grundschule gibt, gilt der Satz “Kurze Beine­ kurze Wege“. Das bleibt für die moderne Schule ein zentraler Grundsatz: Die Kinder erreichen ihre Schule selbstständig und möglichst zu Fuß, die Verkehrserziehung hat hier im alltäglichen Lebensbereich der Kinder ihren Ort. Die Schule nutzt die Orte und Einrichtungen des Wohnbezirks als Lernorte und trägt dadurch dazu bei, dass sich Kinder ihrer Lebenswelt in Struktur und Funktion bewusster werden. Zudem ist die Schule kultureller Bestandteil des Wohnbezirks: Die Arbeit der Schulgemeinde verbindet sich mit dem Leben im Stadtteil, die Schule beteiligt sich am Stadtteilleben mit Ausstellungen, Projekten, Festen, Umzügen.
Jede Schule hat mit dem Stadtteilmilieu auch besondere Bedingungen in der pädagogischen Arbeit. Schulische und außerschulische soziale Bezüge sollten sich für Kinder im Grundschulalter noch stark aufeinander beziehen können; der nachbarschaftliche Lebensraum geht den Kindern in wohnungsfernen Grundschulen meist verloren und der außerschulische Bezug zu den in der Schule gefundenen Freunden wird erschwert, verkümmert oft ganz. Vor allem Kinder  aufstiegsorientierter Unterschichteltern fühlen sich dann oft weder in der häuslichen Nachbarschaft noch in der Schule wirklich dazugehörig.

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 5. "Fairer Wettbewerb mit zusätzlichen  Mittel"

Die Landesregierung wird den Wegfall der Schulbezirke so ausgestalten, dass er zu einem fairen Wettbewerb führt. Dazu gehört auch, dass Schulen, die unter besonders schwierigen Rahmenbedingungen arbeiten, weil sie z. B. in einem schwierigen sozialen Umfeld liegen oder einen hohen Migrantenanteil haben, besser ausgestattet werden als Schulen ohne diese Probleme.“  (MSW 2005)

Brü: Das Wettbewerbsprinzip scheint die Schlüsselidee des Konzepts zu sein: Durch Konkurrenz auf einem freien Markt soll sich die Qualität von Schule und Unterricht verbessern. Diese Annahme ist aber äußerst fragwürdig. Dazu kurz einige Stichworte:

·        Die Hoffnung, Konkurrenz belebe das Geschäft, verkennt, dass es sich bei Bildungschancen nicht um eine marktgängige Ware handelt, sondern um ein öffentliches Gut, dessen Zugänglichkeit unabhängig von den ökonomischen Ressourcen und der Durchsetzungsfähigkeit der Betroffenen durch den Staat zu sichern ist[6].

·        Werden die versprochenen zusätzlichen Mittel tatsächlich im erforderlichen Umfang bereit gestellt werden (können), um Schulen in sozialen Brennpunkten besser zu stellen – gegen die Ansprüche eloquenter und einflussreicher Eltern in bevorzugten Wohnlagen?

·        Was werden die Kriterien in der öffentlichen Darstellung von „Schulqualität“ sein? In der aktuellen Situation scheint das Abschneiden der SchülerInnen in zentralen Vergleichstests der Maßstab zu sein, der auch von der Landesregierung öffentlichkeitswirksam in den Vordergrund gerückt wird[7]. Internationale Erfahrungen zeigen aber, dass diese Form der Evaluation eher kontraproduktiv für die Qualitätsentwicklung ist[8] und dass ein solches Ranking eher die (oben bereits genannten) negativen Wirkungen einer freien Schulwahl verstärkt[9].

Wie soll die Motivation von LehrerInnen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, aufrecht erhalten werden, wenn die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit an sehr eng fokussierten didaktischen Kriterien gemessen wird und die besonderen Bedingungen, unter denen sie zu erbringen ist, nicht zureichend in Rechnung gestellt werden?

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Abschließende Einschätzung:

Aktuell sind wohl keine dramatischen Veränderungen zu erwarten – weder in positiver noch in negativer Hinsicht. Mit weiter abnehmenden Schülerzahlen und gleichzeitig zunehmendem politischem Druck auf ein Ranking der Schulen dürften allerdings die jetzt schon im Ausland beobachtbaren Negativwirkungen zunehmen:

·        Relativierung des Allgemeinbildungsauftrags der Schule

·        Einengung des Curriculum auf leicht abprüfbare Leistungsbereiche

·        soziale Entmischung der Lerngruppen

·        Reduktion der Lernchancen sozial benachteiligter Kinder.

 

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Anmerkungen

[3]  Vgl. die entsprechenden PISA-Daten zum Einfluss der „Lernökologie“ der Klasse selbst bei vergleichbaren kognitiven Voraussetzungen und familiärem Milieu (so  Baumert u. a. 2001, 182: „Auch bei gleichen kognitiven Grundfähigkeiten und identischem sozioökonomischem Status ist die Leistung eines Gymnasiasten um 49 Punkte höher als die Leistung eines Hauptschülers“).

[4]   Ich danke meinem Kollege Ulrich Herrmann, Ulm, für diesen Hinweis.

[5]   Ich danke meinen Kollegen Horst Bartnitzky, Duisburg, und Peter Heyer, Berlin, für entsprechende Hinweise, die ich im Folgenden zum Teil wörtlich von ihnen übernommen habe.

[6]  Vgl. zu den Problemen bei einer Anwendung des Marktmodells auf öffentliche Aufgaben die analogen Erfahrungen im Gesundheitswesen, beim Verkehr und anderen Infrastrukturaufgaben Kap. 52 in Brügelmann (2005) und die entsprechenden Aktualisierungen unter è www.agprim.uni-siegen.de/schuleverstehen.

[7]  Vgl. den Vorschlag der NRW- Schulministerin zur Prämierung der „besten“ Grundschulen aufgrund der Ergebnisse bei der landesweiten Leistungserhebung VERA.

[8]   Vgl. zu den Problemen der sog. „Output“-Steuerung: Brügelmann (2005, Kap. 46-48)

[9]   Vgl. etwa für Schweden: von der Groeben (2003)

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Quellen:

 Baumert, J., u. a. (Hrsg.) (2001): PISA 2000 – Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern im internationalen Vergleich. Leske + Budrich: Opladen.

 Brügelmann, H. (2005): Schule verstehen und gestalten  – Perspektiven der Forschung auf Probleme von Erziehung und Unterricht. Libelle: CH-Lengwil. Ab 1.10.2005 fortlaufend [etwa alle sechs Monate] aktualisiert unter: http://www.agprim.uni-siegen.de/schuleverstehen .

 Groeben, A. v. d. (2003): Schule(n) in Schweden. Eindrücke von einer Bildungsreise. In: Neue Sammlung, 43. Jg., H. 2, 203-210.

 MSW (2005): Abschaffung der Schulbezirke. Rundmail an die Schulen. Ministerium für Schule und Weiterbildung: Düsseldorf.

 van Zanten, A. (2005): New modes of reproducing social inequality in education: The changing role of parents, teachers, schools and educational policies. In: European Educational Research Journal, Vol. 4, No. 3, 2005 è www.wwwords.co.uk/pdf/viewpdf.asp?j=eerj&vol=4&issue=3&year=2005&article=1_van_Zanten_EERJ_4_3_web&id=84.157.67.216 [Abruf: 19.10.2005]