Neu in NRW:
Gesamtnote Deutsch auf dem Grundschulzeugnis?

(als neue Seite erstellt am 27.11.2005)

Was ist, 
was soll, 
wie wirkt, wer will ... eine Gesamtnote Deutsch neben den bisherigen drei Noten für Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben? 
Eingeführt hat diese Note noch das MSKJ der alten Landesregierung per Erlass vom 19.05.2005, veröffentlicht im Juni-Amtsblatt, nun in der BASS (13 - 11) 
Bekanntlich setzt sich der Grundschulverband aus vielen, längst bekannten und wissenschaftlich untermauerten Gründen seit Jahren für zensurenfreie Leistungsbewertung ein. Die Einführung einer weiteren Note erleben wir deshalb als schweren Rückschlag. Gleichwohl haben wir versucht, einige Informationen für die Diskussion und Meinungsbildung in den Kollegien  zusammenzustellen, um dazu beizutragen, dass die neue Regelung so kindgerecht wie möglich umgesetzt werden kann.  

Einiges davon kann übrigens auch als pdf-Datei herunter geladen werden und für Arbeitsgruppen oder Schwarze Bretter ausgedruckt werden.

Viel Erfolg bei der Arbeit!


BB - 

 

Übersicht:

Ein Gespräch mit Horst Bartnitzky

Der Erlass im Wortlaut

Leistungsbewertung im Lehrplan Deutsch

Weitere Hinweise aus "Lehrplan-Online"

Vorschlag für ein Zeugnisformular

Gesamtnote Deutsch
- Woher, Wozu, Wie?

 Eine pdf-Version dieses Beitrages steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.

26. November 2005

 Zur Zeit arbeiten die Grundschulen daran, ihre Zeugnisformulare zu verändern. Es gilt Platz zu schaffen für eine „Gesamtnote Deutsch“!
Schließlich gab es bereits im Amtsblatt vom Juni 2005 - allerdings ziemlich versteckt - den Hinweis auf diese neue Note.
Auch wenn - Dank des Beamtenrechts - die Schulen das nun umsetzen müssen, gibt es eine Reihe von Fragen in diesem Zusammenhang. Schließlich handelt man entspannter, wenn man auch einen Sinn darin sehen kann oder mindestens die Absicht derer erkennt, die solches verlangen.
Wir sprachen deshalb mit Horst Bartnitzky, Bundesvorsitzender des Grundschulverbandes und ehemaliger Vorsitzender der NRW-Lehrplankommission Deutsch/Grundschule.

GSV-NRW: Woher kommt die Idee, den bisherigen drei Noten im Lernbereich Deutsch eine Gesamtnote  hinzuzufügen?

Bartnitzky: Tiefschürfendes lässt sich dazu nicht sagen. Vermutlich haben Leute gefragt: Und was hat er oder sie nun in Deutsch? Da meinte die Politik: Das muss doch auch im Zeugnis stehen, zumal das in den anderen Bundesländern Usus ist. Es kann auch sein, dass nach dem Beispiel Bayern und Baden-Württemberg zukünftig der Zugang zum Gymnasium über den Notenschnitt in den sog. Hauptfächern geregelt werden soll. Dafür ist eine Deutschnote neben der Mathe-Note natürlich praktisch.

GSV-NRW: Hat die Lehrplankommission Deutsch bei ihren Diskussionen auch daran gedacht?

Bartnitzky: Nein, im Gegenteil. Wir wollten ja keine Pauschalierung der Leistungsbewertung, die jede tatsächliche Leistung nur verunklart, sondern eine präzisiere Bewertung, die sich an den individuellen Entwicklungen der Kinder und an den Anforderungen orientiert. Unter diesem Gedanken haben wir die knappen Hinweise im Abschnitt 5 „Leistungsbewertung“ am Ende des Lehrplans Deutsch formuliert.

GSV-NRW: Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer gemacht, bei denen es diese  Gesamtnote schon neben den Teilnoten seit längerem geben soll?

Bartnitzky: Gegenfrage:  Welche Erfahrungen haben Grundschul-Lehrkräfte mit der Gesamtnote Mathe oder Sport gemacht, in die ja auch jeweils mehrere Leistungsbereiche einfließen?

GSV-NRW: Wie wirkt sich die neue zusätzliche Note auf die Durchschnittsberechnungen der Gesamtschulen aus, wenn diese darüber entscheiden, unter welchen Leistungsgruppen das Los über die Aufnahme entscheiden soll?

Bartnitzky: Weiß ich nicht. Die Gesamtschulen könnten nun nur die Gesamtnote Deutsch nehmen.
Wie auch immer: Zweckmäßig ist das alles nicht, weil Noten ein viel zu grobes Instrument sind und sie entscheidende Faktoren für Schulerfolg wie Leistungsmotivation, Durchhaltevermögen, Interessenvielfalt nicht klären.
Im übrigen bleibt wahr, dass Noten trotz VERA auch von Schule zu Schule nicht vergleichbar sind. 

GSV-NRW: Wie kann die Schule diese Gesamtnote auch transparent und verständlich erteilen, ohne in immer mehr Unterrichtssequenzen die Leistung der Kinder mit der Erteilung von Ziffernnoten zu bewerten, und somit der Leistungsbewertung einen Stellenwert einzuräumen, der jede Leistungserziehung erschwert?

Bartnitzky: Vorweg: Noten befördern generell die Leistungserziehung nicht. Wären sie ein Medikament, dann wären sie der verheerenden Nebenwirkungen wegen längst vom Markt genommen. Der Grundschulverband entwickelt hierzu in seinem Projekt: „Pädagogische Leistungskultur“ gerade alternative Konzepte und Materialien. 
Wenn nun aber schon eine Gesamtnote erteilt werden muss, dann muss sie die Leistungen in den Teilbereichen des Faches angemessen wiedergeben. Sie mittelt also nicht die drei Einzelnoten des Zeugnisses Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben, sondern nimmt den ganzen Lernbereich Deutsch in den Blick. Das sind gemäß Lehrplan (Abschnitt 3 Bereiche des Faches): Mündliches Sprachhandeln, schriftliches Sprachhandeln einschl. Rechtschreiben und Umgang mit Texten und Medien. Sprache reflektieren ist jeweils integrativ zugeordnet.
Für die Gesamtnote Deutsch müsste das m.E. heißen: Ein Drittel für Mündlich, ein Drittel für Schriftlich, Rechtschreiben eingeschlossen, ein Drittel für Textumgang, was ja mehr ist als Lesen. In jedes Drittel fließen die Leistungen, über Sprache zu reflektieren, ein.
So gesehen, hat die Gesamtnote Deutsch sogar einen positiven Aspekt, nämlich: Es wird das ganze Fach Deutsch in den Blick genommen und die Proportionen werden zurecht gerückt.

GSV-NRW: Kollege Bartnitzky, wir danken für das Gespräch.

(Reaktion:
Baldur Bertling, GSV-NRW; 26.11.05)  

 

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Der Erlass im Wortlaut

aus: ABL. NRW. 6/05 Seite 203

Hervorhebungen vom Webmaster, eine Kopie des vollständigen Textes aus dem Amtsblatt gibt es hier als pdf-Datei zum herunter laden.

Anlage (zu Nr. 5.1 VVzAO-GS)

Die Zeugnisse enthalten folgende Angaben:

  • Name und amtliche Bezeichnung der Schule

  • Name und Geburtsdatum des Kindes, Schulbesuchsjahr in der Eingangsphase oder besuchte Klasse, Schuljahr

  • Entschuldigt und unentschuldigt versäumte Stunden 

In der Schuleingangsphase und in Klasse 3:

  • Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten

  • Aussagen über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern

  • In der Klasse 3 :zusätzlich Noten in den Fächern der Stundentafel; im Fach Deutsch neben der Gesamtnote Noten in Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben

  • Versetzungsvermerk (bei Zeugnissen ab Klasse 2)

  • Vermerk über den Verbleib in der Schuleingangsphase (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)

Klasse 4:

  • Noten in den Fächern der Stundentafel; im Fach Deutsch neben der Gesamtnote in Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben
    .....

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Der Lehrplan Deutsch zum Thema
Leistungsbewertung

(aus Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW;
Schriftenreihe Schule in NRW Heft 2012; Ritterbach-Verlag 2003 – Seite 50
Die folgenden Textauszüge gibt hier es auch als pdf-Datei zum herunter laden)

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin bzw. von dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" erbrachten Leistungen. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.

Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" werden in den Klassenarbeiten der Klassen 3 und 4 komplexe Leistungen des Faches überprüft. Dies können sein: freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen. In den schriftlichen Arbeiten können auch geübte Teilfähigkeiten gefordert werden wie Nachdenkaufgaben oder Korrekturaufgaben zum Rechtschreiben, Aufgaben zum Überarbeiten eines Textes, Beantwortung von Fragen zu einem Text. Möglich ist die Kombination mehrerer solcher Aufgaben.

In den Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen.

Fachbezogene Bewertungskriterien sind

o       beim mündlichen Sprachhandeln die Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit der Schülerin/des Schülers und ihre/seine situations- und rollenangemessene Kommunikation

o       beim Verfassen von Texten die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, Texte in für sie schreibrelevanten Situationen zu verfassen, d. h. auch sie zu planen, zu schreiben, zu beraten, zu überarbeiten und zu gestalten

o       beim Rechtschreiben die Feststellung, an welcher Stelle auf dem Weg zur normgerechten Schreibung die Schülerin/der Schüler steht; Grundlage sind die eigenen Texte der Schülerinnen und Schüler

o       beim Umgang mit Texten und Medien das Verstehen von geschriebenen Texten sowie von gehörten und gesehenen Medienbeiträgen

  • beim Reflektieren von Sprache die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, grundlegende Operationen an Wort und Satz durchzuführen und sich metasprachlich zu verständigen.

 

 

Hinweis zur Quelle

Die gesamten RL und Lehrpläne gibt es auch online beim Ritterbachverlag. Besonders interessant ist eine „verlinkte“ pdf-Datei. Gelb unterlegte Stellen im  Text enthalten jeweils einen Verweis, mit dem weitere Kommentare aus dem Internet zu laden sind. Für den oben angegebenen Textabschnitt sind die Links hier auf der Website zu finden.

Für alles andere wende man sich bitte an den  Ritterbach-Verlag.
Der folgende externe Link führ dahin.

 http://www.schul-welt.de/verlag/schulwelt/news.asp

(BB - 26.11.05)

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Weitere Hinweise

(Quelle: Lehrplan-online)

Grundlage der Leistungswertung

Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch bezieht sich auf die Lernfortschritte in den Sprachkompetenzen, wie sie in den Standards am Ende von Klasse 4 als Perspektive für die Unterrichtsarbeit festgelegt sind.

Jeder Leistungsbewertung gehen voraus:

o       eingehende Lernstandsanalysen

o       begleitende Lernbeobachtungen

o       die Festlegung von Zielen und darauf abgestimmter Unterricht in ständiger Wechselwirkung

o       die Würdigung von Fehlleistungen auch als Hinweise auf die Denkwege der Kinder und als Ansatzpunkte für weitere Förderung

o       die Rückmeldungen durch die Lehrkraft, verbunden mit Lernberatungen

o       die Rückmeldungen über Leistungen durch die Kinder untereinander, verbunden mit Beratungen.

Grundlage für die Bewertung nach einem längeren Zeitraum ist die Zusammenschau aller erbrachten Leistungen. Zu Grunde liegen dabei Arbeitsdokumente, Beobachtungen der Lernentwicklungen, Gespräche mit den Kindern über ihr Lernen.

Fremd- und Selbsteinschätzung ergänzen sich dabei.

In den Lernentwicklungsberichten finden die Beobachtungen zur Lernentwicklung des Kindes und die Feststellungen über den Entwicklungsstand ihren Niederschlag.

Zeugnisse mit Zensurenteil weisen für das Fach Deutsch drei Noten auf: für Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben. Sprachgebrauch fasst die Leistungen im mündlichen und im schriftlichen Sprachhandeln zusammen. Da beide Bereiche für die Sprachbildung gleich wichtig sind, werden sie in der Zeugnisnote gleichwertig berücksichtigt.

So weit für einen Notenbereich schriftliche Arbeiten ( Klassenarbeiten ) vorliegen, werden neben ihren Ergebnissen die sonstigen Leistungen in der Zeugnisnote angemessen berücksichtigt.

Zu sonstigen Leistungen zählen mündliche und praktische Leistungen sowie schriftliche Übungen. Dies sind beim schriftlichen Sprachhandeln z. B. die Sammlung von Ideen oder Wortfeldern, die Beratung über Texte, einzelne Überarbeitungsleistungen. Beim Rechtschreiben sind dies z. B. das selbstständige Üben und der Übungserfolg, das Zusammenstellen von Wortfamilien, das gemeinsame Nachdenken über Schreibweisen, die Selbst- und Fremdkorrektur.

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Beim mündliches Sprachhandeln

Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung der Kompetenzen mündlichen Sprachhandelns ist die persönliche Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit des Kindes und seine situations- und rollenangemessene Kommunikation: sich anderen zuwenden und zuhören, sich in Gesprächen äußern, Gesprächsregeln einhalten und über Gespräche reflektieren.

Zur Feststellung sind insbesondere Methoden gezielter Schülerbeobachtungen und die gemeinsame Auswertung von erlebter Kommunikation notwendig.

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Beim Verfassen von Texten

Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung ist die Fähigkeit der Kinder, Texte in für sie schreibrelevanten Situationen zu verfassen, d. h. sie zu planen, zu schreiben, sich über ihre Texte miteinander zu beraten, ihre Texte zu überarbeiten und sie zu gestalten. Grundlage für die Bewertung sind Beobachtungen einzelner Teilschritte des Schreibprozesses und das Schreibergebnis.

Methoden der Leistungsfeststellung sind:

o       gezieltes Beobachten des Kindes während des Schreibprozesses

o       Festhalten von schriftlichen Zwischenergebnissen, z. B. Mindmaps, Entwürfe, Operationen beim Überarbeiten

o       Einschätzen des Schreibergebnisses unter vorher festgelegten Kriterien

o       Bei der Bewertung eigener Texte ist die Selbstbewertung des Schreibers von besonderer Bedeutung und deshalb einzubeziehen

o       Die Feststellung dieser Teilleistungen werden dem Kind in Form eines förderlichen Kommentars rückgemeldet.

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Beim Rechtschreiben

Da sich die Kinder der Grundschule im Schreibentwicklungsprozess befinden, wird die Rechtschreibleistung gesondert bewertet. Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung ist die Feststellung, an welcher Stelle des Weges zur normgerechten Schreibung das Kind steht.

Grundlage hierfür sind die vom Kind selbst geschriebenen Texte, die vor dem Hintergrund seines Schreibentwicklungsprozesses im Hinblick auf normgerechtes Schreiben ausgewertet werden. In die Bewertung gehen darüber hinaus Teilleistungen des Aneignungsprozesses ein, die beobachtet, gewürdigt und dokumentiert werden, z. B. selbstständiges Üben, methodengestütztes Abschreiben, Umformen von Wörtern.

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Beim Umgang mit Texten und Medien

Grundsätzliches Kriterium bei der Bewertung ist das Verstehen von gelesenen Texten sowie von gehörten und gesehenen Medienbeiträgen. Geeignete Methoden zur Feststellung der Lesefähigkeit sind Aufgaben zur Überprüfung des Textverständnisses. Im schriftlichen Bereich sind dies zum Beispiel das schriftliche Beantworten von Fragen zum Text, das Rekonstruieren von Texten, das Weiterführen sowie Umgestalten eines Textes auch in ein anderes Medium. Im mündlichen Bereich sind dies interpretierende Beiträge der Kinder, das mündliche Beantworten von Fragen und das sprecherische Gestalten des Textes. Lesefertigkeit und das Nutzen von Lesestrategien werden beobachtet und in die Bewertung einbezogen.

Das korrekte laute Vorlesen eines Textes ist kein hinreichender Beleg für das Verstehen.

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Beim Reflektieren von Sprache

In ihrem funktionalen Charakter für reflektiertes Sprachhandeln schlagen sich die Leistungen der Sprachreflexion in dem jeweiligen Teilbereich nieder. Teilleistungen werden dokumentiert und fließen in die Bewertung des jeweiligen Fachbereichs ein.

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Änderungen des Zeugnisformulars

Ein Vorschlag

Mit der neuen Gesamtnote Deutsch erhalten die Grundschulkinder nun 11 Zensuren auf ihrem Zeugniss. Dadurch entsteht etwas Platz für eine Erklärung zur Gesamtnote, die verhindern kann, dass diese mit dem arithmetischen Mittel aus den drei Noten für Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben verwechselt wird. Zwar ist eine solche Anmerkung vom Erlass nicht vorgesehen, da es aber auch nicht verboten ist, lohnt sich wenigstens das Nachdenken darüber!

Ein Textvorschlag für diese Anmerkung:

* Die Gesamtnote Deutsch bezieht sich auf die Leistungen im mündlichen und im schriftlichen Sprachhandeln, im Umgang mit Texten und im Nachdenken über Sprache.

So könnte dann der Notenblock aussehen: 

Der in diesem Bild kaum lesbare Text der Anmerkung entspricht dem oben gemachten Vorschlag. 

Für Menschen, die - wie ich gerade - dienstlich an der Veränderungen der Zeugnisformulare arbeiten, habe ich die entsprechende Word-Datei zur freien Weiterverwendung als DOC-Datei zum Herunterladen auf dieser Seite verfügbar gemacht.

Baldur Bertling,
Dinslaken, 27.11.05

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