Beschluss der Mitgliederversammlung der Landesgruppe NRW des
Grundschulverbandes
Grundschule – aktuell:
Kopfnoten und Zeugnisse
Zur Lage
Das Ministerium legt den Entwurf einer
Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule vor. Darin heißt es:
„Vor dem Hintergrund der Halbierung der
Teilbereiche, in denen das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der
Schüler bewertet wird, sollen in der Grundschule künftig nur noch zwei
Phasen unterschieden werden. So soll das Arbeitsverhalten und das
Sozialverhalten in den ersten Schulbesuchsjahren ohne Noten beschrieben
werden. Mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse vier soll dann aber die
Praxis eingeführt werden, die auch in den weiterführenden Schulen üblich
ist.“
Das bedeutet im einzelnen:
□
keine sog. Kopfnoten mehr in
der Zeugnissen am Ende der Klasse 2 und zum Halbjahr der Klasse 3
□
reine Notenzeugnisse ab dem
Ende der Klasse 3 mit Noten „für das Arbeitsverhalten in den Bereichen
Leistungsbereitschaft sowie Zuverlässigkeit/Sorgfalt und eine Note für das
Sozialverhalten.“
□
Eine „Definition“ der
Notenstufen ist als Text auf dem Zeugnis aufzunehmen“.
(Zitate aus dem Entwurf der
Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52
SchulG – MSW 6. Oktober 2008)
Beschluss der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung der
Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes lehnt die vorgeschlagenen
Änderungen ab und fordert von den politisch Verantwortlichen, auf Kopfnoten
ganz zu verzichten und in der Grundschule an der bisherigen Praxis der
Berichtszeugnisse im dritten Schuljahr festzuhalten. Darüber hinaus
bekräftigt die Mitgliederversammlung die seit vielen Jahren bestehende
Forderung, Leistungserziehung in der Grundschule ganz ohne Noten möglich zu
machen.
Zur Begründung:
Die neuen Richtlinien und Lehrpläne für die
Primarstufe betonen zu Recht die Verpflichtung zu individueller Förderung
aller Kinder und definieren Kompetenzerwartungen, die auf unterschiedlichen
Wegen und unterschiedlichen Niveaus erfüllt werden. Auf dieser Grundlage
können und müssen individuelle Lernentwicklungen von Kindern differenziert
und aussagekräftig beschrieben werden.
Individuelle Förderung ist mit dem Zwang,
Noten geben zu müssen, nicht vereinbar. Die pädagogische Forschung zeigt
zweifelsfrei: Ziffernnoten können Kinder beschämen und deren Lernmotivation
zerstören. Sie hemmen den Lernprozess und geben keine aussagekräftige
Rückmeldung über das Kind.
Dass Leistungserziehung ohne Noten in der
gesamten Grundschulzeit gut gelingen kann, zeigen z.B. die Ergebnisse des
Schulversuchs „Grundschule ohne Noten“ und der Laborschule Bielefeld.
Festzuhalten bleibt:
□
Individuelle Förderung braucht
begründete Rückmeldungen, die Perspektiven der weiteren Lernentwicklung
aufzeigen.
□
Positive Erfahrungen mit
notenfreien Lernrückmeldungen müssen verstärkt zur Kenntnis genommen und
weiterentwickelt werden.
□
Mit der Stärkung der
Eigenverantwortung für die pädagogische Arbeit muss die Eigenverantwortung
für die adäquate Beschreibung und Bewertung der Lernentwicklungen und
Lernergebnisse einhergehen.
□
Die Verpflichtung zum
Lernentwicklungsbericht Ende Klasse 3 muss erhalten bleiben.
Gez.
Gisela
Cappel,
Vorsitzende der Landesgruppe
[1]
„Die Noten für die Bereiche Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten können nach
Entscheidung der Versetzungskonferenz im Rahmen der von der
Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG)
durch eine Beschreibung ergänzt werden.“
[2]
„1. Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn das
Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen in
besonderem Maße entspricht,
2. die Note "gut"
soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden
Bereich den Anforderungen in vollem Maße entspricht,
3. die Note
"befriedigend" soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu
bewertenden Bereich den Anforderungen im Allgemeinen entspricht und
4. die Note
"unbefriedigend" soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu
bewertenden Bereich den Anforderungen noch nicht entspricht.“
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