"Kopfnoten"
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Seite neu am 30. Oktober 2008

Die Zukunft der Kopfnoten -
Erlassentwurf im Oktober 2008

Ministerium am 3.11.08

"...so nicht gewollt ... ein redaktioneller Fehler ... "

Nein - der große Wurf ist es nicht.
Zwar soll es im vierten Schuljahr keine sechs "Kopfnoten" mehr geben und auch die Kopfnoten im Versetzungszeugnis der Klasse 2 und im Halbjahreszeugnis der Klasse 3 sollen ganz abgeschafft werden.

Aber der Preis dafür ist hoch:
Drei Kopfnoten ab dem Versetzungszeugnis in die Klasse 4 und kein Lernentwicklungsbericht mehr auf dem Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 3. D.h.: reine Notenzeugnisse ab dem Ende der Klasse drei.
Wir im Grundschulverband meinen kurz gesagt: Notenzeugnisse sind pädagogischer Unfug.
Nach wie vor bleibt es dabei, dass Kinder, die auf individuelle Förderung angewiesen sind, um die Kompetenzerwartungen mit Mühe zu erfüllen, mit "schlechten" Noten immer wieder beschämt werden und somit Entmutigungen  ertragen müssen, damit die ohnehin Erfolgreichen ihre Überlegenheit auch noch mit guten Noten bestätigt bekommen können.

Die Mitgliederversammlung der Landesgruppe hat sich mit dem Entlassentwurf beschäftigt und einen Beschluss gefasst, der nun nach redaktioneller Bearbeitung durch den Vorstand hier veröffentlicht wird.
BB - 30.10.08

Zum Aushang in den Schulen gibt es den Beschluss der Mitgliederversammlung auch als pdf-Datei. (Ein Klick auf die Abbildung führt zum entsprechenden Dokument.)

Den Erlassentwurf des Ministeriums gibt es auf den Internetseiten des Schulministeriums
Oder hier als pdf-Datei: Kopfnoten-Erlass-Entwurf

Beschluss der Mitgliederversammlung der Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes

 

Grundschule – aktuell:
Kopfnoten und Zeugnisse

 

Zur Lage

Das Ministerium legt den Entwurf einer Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule vor. Darin heißt es:

„Vor dem Hintergrund der Halbierung der Teilbereiche, in denen das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der Schüler bewertet wird, sollen in der Grundschule künftig nur noch zwei Phasen unterschieden werden. So soll das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten in den ersten Schulbesuchsjahren ohne Noten beschrieben werden. Mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse vier soll dann aber die Praxis eingeführt werden, die auch in den weiterführenden Schulen üblich ist.“

Das bedeutet im einzelnen:

       keine sog. Kopfnoten mehr in der Zeugnissen am Ende der Klasse 2 und zum Halbjahr der Klasse 3

       reine Notenzeugnisse ab dem Ende der Klasse 3 mit Noten „für das Arbeitsverhalten in den Bereichen Leistungsbereitschaft sowie Zuverlässigkeit/Sorgfalt und eine Note für das Sozialverhalten.“[1]

       Eine „Definition“ der Notenstufen ist als Text auf dem Zeugnis aufzunehmen“[2].

(Zitate aus dem Entwurf der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG – MSW 6. Oktober 2008)

Beschluss der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab und fordert von den politisch Verantwortlichen, auf Kopfnoten ganz zu verzichten und in der Grundschule an der bisherigen Praxis der Berichtszeugnisse im dritten Schuljahr festzuhalten. Darüber hinaus bekräftigt die Mitgliederversammlung die seit vielen Jahren bestehende Forderung, Leistungserziehung in der Grundschule ganz ohne Noten möglich zu machen.

Zur Begründung:

Die neuen Richtlinien und Lehrpläne für die Primarstufe betonen zu Recht die Verpflichtung zu individueller Förderung aller Kinder und definieren Kompetenzerwartungen, die auf unterschiedlichen Wegen und unterschiedlichen Niveaus erfüllt werden. Auf dieser Grundlage können und müssen individuelle Lernentwicklungen von Kindern differenziert und aussagekräftig beschrieben werden.

Individuelle Förderung ist mit dem Zwang, Noten geben zu müssen, nicht vereinbar. Die pädagogische Forschung zeigt zweifelsfrei: Ziffernnoten können Kinder beschämen und deren Lernmotivation zerstören. Sie hemmen den Lernprozess und geben keine aussagekräftige Rückmeldung über das Kind.

Dass Leistungserziehung ohne Noten in der gesamten Grundschulzeit gut gelingen kann, zeigen z.B. die Ergebnisse des Schulversuchs „Grundschule ohne Noten“ und der Laborschule Bielefeld.

Festzuhalten bleibt:

       Individuelle Förderung braucht begründete Rückmeldungen, die Perspektiven der weiteren Lernentwicklung aufzeigen.

       Positive Erfahrungen mit notenfreien Lernrückmeldungen müssen verstärkt zur Kenntnis genommen und weiterentwickelt werden.

       Mit der Stärkung der Eigenverantwortung für die pädagogische Arbeit muss die Eigenverantwortung für die adäquate Beschreibung und Bewertung der Lernentwicklungen und Lernergebnisse einhergehen.

       Die Verpflichtung zum Lernentwicklungsbericht Ende Klasse 3 muss erhalten bleiben.

 Gez.

Gisela Cappel,
Vorsitzende der Landesgruppe


 


[1]
„Die Noten für die Bereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Sozialverhalten können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze (§ 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG) durch eine Beschreibung ergänzt werden.“

[2]
1. Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

2. die Note "gut" soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen in vollem Maße entspricht,

3. die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen im Allgemeinen entspricht und

4. die Note "unbefriedigend" soll erteilt werden, wenn das Verhalten in dem zu bewertenden Bereich den Anforderungen noch nicht entspricht.“