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Gut, dass wir nicht
allein dastehen.
Die Kritik an den Vorhaben der
Landesregierung ist umfassend. So kann man schon jetzt erwarten, dass bei
den politisch Verantwortlichen Nachdenklichkeit einsetzt und einiges von
dem, was am 13. Dezember 2005 auf den Weg gebracht werden sollte, auf der
Strecke bleibt. Was und wie vieles von den Plänen auf Grund
vernünftiger Einwände dann in veränderter Version realisiert wird, hängt
sicherlich auch vom Echo ab, das die Regierenden erleben.
Auf dieser Seite ist ein wenig von
dem zusammengestellt, was am Tag danach in der Presse zu finden war. Die
Auswahl ist - wie immer - subjektiv. Für weitere Hinweise sind wir
dankbar.
Wo immer es möglich war, sind die Texte auch als .pdf-Dateien zum
Ausdrucken verfügbar. Die Eckpunkte
der Landesregierung gibt es hier
als doc-Datei, die auf der Basis der im Bildungsportal am 15.12.2005
veröffentlichten Fassung erstellt wurde.
Quelle:
(Achtung:
Externer Link) http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Politik/Schulgesetz/Eckpunktepapier/index.html
(BB 14./15.12.2005)
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NRZ - Mittwoch, 14.12.2005
BILDUNG / Scharfe Kritik an Grundschul-Gutachten. Rüttgers verteidigt
geplantes Gesetz. Weitere 600 Lehrer vorgesehen.
DÜSSELDORF. Die Landeselternschaft der
NRW-Grundschulen läuft Sturm, weil künftig die Lehrer das entscheidende
Wort haben sollen, auf welche weitergehende Schule ein Kind nach der
vierten Klasse wechselt. Der Vorsitzende Martin Depenbrock hält die
gestern vom Kabinett Rüttgers auf den Weg gebrachte Regelung im neuen
Schulgesetz für "unrechtmäßig". Damit würden
"elementare Grundrechte der Eltern verletzt", sagte er im Gespräch
mit der NRZ. Depenbrock beruft sich auf das Grundgesetz, Artikel 6.2:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern." Das beinhalte die Entscheidung über Schulbildung.
Bisher konnten sich Eltern über die
Schulempfehlung des Klassenlehrers hinwegsetzen. Die Eckpunkte des neuen
Gesetzes sehen vor, dass die Empfehlung "verbindlicher" wird.
Wenn Eltern sie nicht akzeptieren, muss ihr Kind einen dreitägigen
Probeunterricht absolvieren. Über Erfolg oder Misserfolg entscheiden
danach Lehrer und Schulaufsicht.
Depenbrock nennt das Vorhaben überflüssig - schon
bisher hätten sich die Eltern in den meisten Fällen an der Empfehlung
der Lehrer orientiert. Das nun vorgesehene Prozedere werde wegen des
Verdachts behördlicher Gängelei für Frust sorgen.
Die Kinder sollen im Mittelpunkt stehen
Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE)
rechnet damit, dass Eltern gegen die "verbindlichere
Grundschulempfehlung" klagen. Vorsitzender Udo Beckmann kritisierte,
Lehrer hätten "keine objektivierbaren Kriterien" für die
passende Schulauswahl. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
nannte die Pläne völlig verfehlt. Damit werde der Zusammenhang von
sozialer Herkunft und Schulerfolg verschärft.
Dagegen machte Ministerpräsident Rüttgers (CDU)
klar, er wolle an den Gesetzesplänen festhalten. Es sei nicht im
Interesse der Kinder, wenn sie auf die falsche Schule geschickt "und
dann von oben bis unten durchgereicht werden". CDU-Fraktionschef
Stahl betonte, nicht die Eltern, sondern die Kinder müssten im
Mittelpunkt der Entscheidung über die Schullaufbahn stehen. Kinder seien
nicht Eigentum der Eltern. Nach Angaben von Schulministerin Sommer (CDU)
werden ab 2006 weitere 600 Lehrer an Grundschulen in sozialen Brennpunkten
eingesetzt. Zudem habe man Verträge mit 250 Sozialpädagogen an
Hauptschulen verlängert.
Nach Angaben des Schulministeriums ist jedes zehnte
Kind, das von der Grundschule aufs Gymnasium oder auf die Realschule geht,
überfordert. Im Schuljahr 2004/5 mussten 6700 Gymnasiasten zur Realschule
und 700 zur Hauptschule wechseln, weitere 8800 von der Real- zur
Hauptschule. Auf zwölf "Abstiege" komme nur ein Aufstieg. (NRZ)
13.12.2005
THEO SCHUMACHER ANDREAS FETTIG
Artikel als pdf-Datei |
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NRZ Mittwoch, 14.12.2005
BILDUNG / Landesregierung widerspricht Protesten gegen Pläne für
Schulempfehlung und will durchlässige Strukturen.
DÜSSELDORF. Baldur Bertling schwant Übles.
"Bisher verliefen die Gespräche über eine Schulempfehlung nach der
vierten Klasse meist eher entspannt", berichtet der stellvertretende
Vorsitzende des Grundschullehrerverbands NRW. Wenn das neue Schulgesetz in
der vorliegenden Form umgesetzt wird, dann würden solche Gespräche wohl
öfter im Streit enden. Grund ist die geplante Gesetzesänderung, die
viele Eltern als Entmündigung empfinden dürften.
Vergiftete Atmosphäre?
Bislang, so Bertling, wird gemeinsam beraten, was
das Beste für das Kind ist: Die Pädagogen stellen dar, wie sie
Lernfortschritte ihres Schülers bewerten - aber letztlich entscheiden die
Eltern, ob ihr Kind zum Gymnasium, zur Real- oder Hauptschule gehen soll.
Nach den Regierungsplänen geben künftig die Lehrer den Ausschlag.
Gemeinsam mit der Einführung von Ziffernnoten bereits am Ende der zweiten
Klasse, so Berling, werde dies den Leistungsdruck auf die Schüler
ungeheuer steigern - und die Atmosphäre zwischen Eltern und Lehrern
vergiften.
Davon ist auch der Vorsitzende der
Landeselternschaft, Martin Depenbrock, überzeugt. "Die Neuregelung
bringt kaum eine Verbesserung, aber eine Menge Frust." In Bayern
etwa, wo die Lehrerempfehlung verbindlich sei, scheiterten 24 % eines
Gymnasialjahrgangs, in NRW liege die Quote bei 20 %.
Nach vagen Schätzungen weicht etwa ein Drittel der
Eltern von den bisher nicht bindenden Schulempfehlungen der Lehrer ab.
Allerdings ergab die letzte Schulvergleichsstudie, dass die Hälfte der
Empfehlungen nicht den tatsächlichen Leistungen der Schüler entsprach.
Und: Kinder aus ärmeren Familien mussten deutlich bessere Noten für den
Wechsel aufs Gymnasium vorweisen als gut betuchte. Depenbrock hat Verständnis:
"Lehrer bewerten auch die Förderung durch das Elternhaus." Ohne
Unterstützung sei das Gymnasium nun mal nicht zu bewältigen. Eben hier
liege der Skandal, dass talentierte Schüler, die aber in der Familie
wenig Hilfe erwarten können, in Deutschland weiterhin häufig chancenlos
bleiben. Depenbrock und Bertling verweisen auch darauf, dass Grundschulen
in den Vergleichstest relativ gut abgeschnitten haben - und der
Leistungsabfall erst in den Klassen fünf bis zehn erfolgt. Was nur
beweise, dass hier zu Lande zu wenig gefördert und zu früh gesiebt werde
- das eigentliche Problem.
Im Düsseldorfer Koalitionslager war die Irritation
über die Proteste, die schon vor dem Kabinettsbeschluss über die
Eckpunkte des Gesetzes losgebrochen waren, mit Händen zu greifen.
"Wir müssen auch manchmal Kinder vor ihren Eltern schützen",
verteidigte Schulministerin Barbara Sommer die Einschränkung des
Elternwillens. Wenn - so pflichtete ihr Regierungschef Jürgen Rüttgers
bei - 15 000 Kinder pro Jahr in die falsche Schulform "gepackt"
würden, bedeute das "jahrelange Qualen, die wir ihnen ersparen
wollen". Allerdings: Beide konnten die Frage nicht klären, ob die
verfehlten Karrieren nach der Grundschule auf die Schulwahl der Eltern
oder eine falsche Empfehlung der Lehrer zurückgehen. Darüber, musste
Sommer einräumen, gebe es bisher keine Statistik.
Dabei haben sich CDU und FDP nach diversen
Pisa-Schocks in NRW mehr Förderung und Durchlässigkeit zwischen den
Schulformen auf die Fahnen geschrieben. Künftig soll das System weniger
Absteiger und mehr Aufsteiger produzieren. Im Gesetz wird erstmals
festgeschrieben, dass etwa an Haupt- und Realschulen bis Klasse 9 am Ende
eines jeden Schuljahrs für Kinder der Wechsel auf die nächsthöhere
Schulform automatisch geprüft wird, wenn sie in den Kernfächern einen
Notendurchschnitt von 2,0 erreichen. Sommer verteidigte auch den von
Lehrerverbänden als "Ende der Durchlässigkeit" kritisierten
Plan, das Abitur nach 12 Jahren durchgängig nur an Gymnasien einzuführen.
Leistungsstarke Gesamt- und Realschüler hätten ebenfalls die
"Chance" auf ein Turbo-Abi. Wer allerdings als "Überflieger"
von der Hauptschule zum Gymnasium wechselt, muss 13 Jahre bis zum Abi fest
einkalkulieren.
Gestaltungsspielräume der Schulleiter erweitern
Dass Schulleiter künftig von der Schulkonferenz
gewählt werden sollen und zunächst für eine Amtszeit von acht Jahren,
bringt sie nach Einschätzung von Verbänden in "große Abhängigkeit".
Schon jetzt gebe es Probleme bei der Bewerber-Suche. Sommer will auch
"Gestaltungsspielräume" der Schulleiter erweitern. Sie sollen
in der Schulkonferenz das letzte Wort haben und über Disziplinarmaßnahmen
wie einen Schulverweis oder vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht
allein entscheiden, ohne Gremien fragen zu müssen. Sommer: "Wenn ein
Schüler einen Lehrer ohrfeigt, können wir mit der Reaktion nicht acht
Tage warten." (NRZ)
13.12.2005
ANDREAS
FETTIG THEO SCHUMACHER
Artikel
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Aus der WR - Dienstag, 13.12.2005
Dortmund/Düsseldorf. Die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung zum
Umbau des Schulsystems in NRW stoßen auf heftigen Widerstand. Grundschul-
und Lehrerverband werfen Schulministerin Barbara Sommer (CDU)
"Schulpolitik im Rückwärtsgang" vor.
Die Vorgängerin der
Christdemokratin, Ute Schäfer (SPD), sagte im Gespräch mit der Westfälischen
Rundschau, das neue Schulgesetz sei ein "Rückschritt in die Pädagogik
der 50er und 60er Jahre". Sowohl Schäfer als auch die Landesgruppe
NRW des Grundschulverbandes befürchten eine Verschärfung der sozialen
Auslese.
Das Kabinett will heute
ein neues Schulgesetz verabschieden, das unter anderem eine Reform der
gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2009/10 vorsieht sowie den freien
Willen der Eltern bei der Wahl einer weiterführenden Schule einschränkt.
In dem 32-seitigen Papier heißt es, "wenn nach einer pädagogischen
Prognose die fehlende Eignung des Kindes für die gewünschte Schulform
offenkundig" sei, dürfe der Elternwille "nicht maßgeblich"
sein.
Der Dortmunder
Schulexperte Ernst Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung
schließt nicht aus, dass Eltern oder Verbände gegen diese Pläne klagen
werden. Er selbst hat sowohl rechtlich als auch pädagogisch erhebliche
Zweifel an dem Vorhaben. Frau Sommer begebe sich mit der Einschränkung
des Elternrechts auf "dünnes Eis", so Rösner. So stimmten laut
einer jüngst veröffentlichten Studie 40 Prozent der
Grundschulempfehlungen nicht mit den tatsächlichen Leistungen der Schüler
überein. Untersuchungen, wie zuletzt in Niedersachsen, zeigten, das
Eltern, "wo sie das Recht haben zu entscheiden, dies auch
wahrnehmen". Rösner ist für eine spätere Auslese.
Schäfer, jetzt
schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag, kritisierte im
WR-Gespräch auch den geplanten Wegfall der Grundschulbezirke ab 2008.
Dies werde die "Ghettoisierung vieler Schulen beschleunigen".
Auch der Grundschulverband NRW befürchtet die Herausbildung einer "
Zwei- Klassen-Grundschule". Schulen, die unter schwierigen
Bedingungen pädagogisch qualifizierte Arbeit leisteten, würden die
Verlierer sein.
Vom "endgültigen
Ende für die Durchlässigkeit in unserem Schulsystem" sprach gestern
der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Das so
genannte 9+3-Modell, wonach die Sekundarstufe I am Gymnasium nach dem
neunten Schuljahr enden soll, versperre Real- und Hauptschüler mehr als
bisher den Weg zum Abitur.
Von Anja Luckas und Walter Bau
Artikel
(zusammen mit nachfolgendem) als pdf-datei |
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Aus der WR - Dienstag, 13.12.05
Dortmund. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Rechte der
Eltern beschneiden und die Wahl der weiterführenden Schule nach dem
vierten Schuljahr vom Urteil der Lehrer und einem
"Prognoseunterricht" abhängig machen. NRW wäre damit das fünfte
Bundesland, in dem nicht mehr allein der Elternwille entscheidet.
Eltern- und Lehrerverbände kritisieren die Pläne
von Schulministerin Barbara Sommer (CDU) als "Schulpolitik im Rückwärtsgang".
Auch Ernst Rösner, Wissenschaftler am Institut für
Schulentwicklungsforschung in Dortmund, hat Zweifel. Sommer begebe sich
mit diesem Vorstoß "auf dünnes Eis", sagt er und erinnert an
ähnliche Pläne des einstigen hessischen Kultusministers Christean
Wagner. Eltern klagten damals gegen "die ungebührliche Einschränkung
des Elternrechts" - und bekamen Recht.
Das hessische
Verwaltungsgericht, so Rösner, habe sich damals auf Artikel 6 des
Grundgesetzes bezogen. Darin heißt es: "Pflege und Erziehung der
Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft."
Ähnliche Klagen von
Eltern in NRW oder gar eine Musterklage hält Rösner für nicht
ausgeschlossen.
Trend zu früher Auslese und Konkurrenz
Zu den weiteren
schulpolitischen Plänen der schwarz-gelben Regierung - Einführung von
Ziffernnoten, Veröffentlichung von Schulleistungsdaten, Auflösung der
Grundschulbezirke - sagte der Sprecher des Grundschulverbandes NRW
gestern: "Die Absichten der Landesregierung zeigen, dass die
Koalition Ernst machen will mit dem Rollback der pädagogischen
Entwicklung der Grundschule." Der Verband befürchtet die
"Wiederbelebung einer frühen Auslese und frühen
Konkurrenzlernens" sowie die Herausbildung einer
"Zwei-Klassen-Grundschule".
Zur Wahl der weiterführenden
Schule heißt es heute im hessischen Schulgesetz: "Die Wahl des
Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule ist Sache der Eltern."
Entscheiden sollen sie nach "gründlicher Beratung" durch die
Lehrer. Ähnlich sieht es auch in den meisten anderen Bundesländern aus.
In Niedersachsen
wechseln die Schüler gar erst mit Beginn der siebten Jahrgangsstufe
"von der Orientierungsstufe in die Hauptschule, die Realschule oder
in das Gymnasium beziehungsweise wechseln in die entsprechenden Zweige
einer Kooperativen Gesamtschule". Auch hier entscheiden die Eltern
auf Grundlage einer "gutachterlichen Empfehlung".
Allein in Sachsen, Thüringen,
Baden-Württemberg und Bayern entscheiden nach der Grundschule nicht
allein die Eltern über die Zukunft ihrer Kinder. Eine Durchschnittsnote
von 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik ist etwa in Baden-Württemberg
Voraussetzung, um aufs Gymnasium wechseln zu können. Darüberhinaus
sollen Lern- und Arbeitsverhalten, schulische Leistungen und die bisherige
Entwicklung des Kindes in die Grundschulempfehlung einbezogen werden.
Stimmen Eltern mit dieser nicht überein, steht als nächster Schritt ein
so genanntes Beratungsverfahren mit anschließender "gemeinsamer
Bildungsempfehlung" an. Als letzte Möglichkeit steht den Eltern
schließlich offen, ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen zu
lassen.
Die umfangreichsten
Anforderungen für einen Wechsel zum Gymnasium stellt derzeit Bayern - mit
Mindestnoten in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkunde sowie, in
besonderen Fällen, mit Probeunterricht. Außerdem muss "das pädagogische
Wortgutachten der Volksschule die Eignung für den Besuch des Gymnasiums
bestätigen".
Sich indes, wie nun in
NRW geplant, einzig auf die Grundschulempfehlungen, statt auch auf das
Urteil der Eltern zu verlassen, hält Rösner für höchst bedenklich. So
habe jüngst eine Studie ergeben, dass 40 Prozent der Empfehlungen
keineswegs mit den tatsächlichen Leistungen der Schüler übereinstimmten.
Von Anja Luckas
Artikel
(zusammen mit vorhergehendem) als pdf-datei |
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