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Die Koalition der Mitte will den Schulen in
Nordrhein-Westfalen neue Perspektiven geben. Wir wollen ein gerechtes
Schulwesen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner
Herkunft seine Chancen und Talente nutzen und entfalten kann. Wir wollen
die Allgemeinbildung als Grundlage lebenslangen Lernens wieder in den
Mittelpunkt rücken. Wir wollen der Orientierung an den christlichen
Grundwerten unserer Gesellschaft und unserer Verfassung wieder mehr
Geltung verschaffen. Wir wollen, daß
Erziehung wieder einen größeren Stellenwert in den Schulen bekommt und
ermutigen auch die Eltern, ihren Erziehungsauftrag wieder stärker
wahrzunehmen. Wir wollen, daß alle Schulabgänger, die dazu befähigt
sind, gut für eine Berufsbildung oder ein Studium gerüstet sind. Dazu
gehört, daß wieder alle lesen, schreiben und rechnen können.
Die Qualität unseres Bildungswesens werden wir
durch eine bessere Lehrerversorgung und durch mehr Leistungsorientierung
und Wettbewerb verbessern. Wir werden die Selbstentfaltung der Kinder,
ihre Neigungen und Talente unter verbesserten Bedingungen frühestmöglich
fördern und fordern. Grundlagen dafür werden in der vorschulischen
Betreuung gelegt. Kindergärten und Schulen haben einen Bildungs- und
Erziehungsauftrag. Schule und Unterricht werden stärker orientiert an der
individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Wir geben dem
System der Dualen Ausbildung ein modernes Gesicht und stärken die
Berufskollegs. Dem lebenslangen Lernen kommt eine immer größere
Bedeutung zu. Darum entwickeln wir den Bereich
der Weiterbildung zur vierten Säule unseres Bildungswesens.
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Übersicht 
Wir werden vor Inkrafttreten des neuen
Schulgesetzes als Sofortmaßnahmen auf dem Verordnungsweg alle Möglichkeiten
nutzen, um darin angelegte, bildungspolitisch falsche Weichenstellungen zu
stoppen. Wir werden die Einführung von integrativen Unterrichtsfächern
(Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften) als Ersatz für den
spezifischen Fachunterricht ebenso zurücknehmen wie die Abschaffung der
Halbjahreszeugnisse in Klasse 3. Anschließend werden wir eine umfassende
Novellierung dieses Gesetzes vornehmen. Dabei werden wir insbesondere die
individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen festschreiben, den
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule schulformspezifisch formulieren
sowie die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen erweitern.
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Zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls schaffen
wir in der neuen Legislaturperiode schrittweise und bedarfsgerecht auf
alle Schulformen verteilt 4.000 neue Lehrerstellen. Sie werden aus dem jährlichen
Abbau von 1,5 Prozent der Stellen in der inneren Landesverwaltung sowie über
eine konsequente Umsetzung alter und neuer kw-Vermerke finanziert.
Die Sicherstellung des Unterrichts –
gegebenenfalls auch am Nachmittag – liegt in der Verantwortung der
Schulleitungen. Elternsprechtage, Konferenzen etc. finden grundsätzlich
außerhalb der Unterrichtszeiten statt.
Wir wollen die Ganztagsangebote erweitern und
qualitativ verbessern. Im Rahmen ihrer erweiterten Eigenverantwortung
werden wir die Schulen dazu in die Lage versetzen. Dabei legen wir den
Schwerpunkt auf Grund- und Hauptschulen. Zusätzlich zu den bestehenden
und von der bisherigen Landesregierung geplanten Mitteln werden wir den
Schulen 2.400 Lehrerstellen-Äquivalente (jährlich 120 Mio. Euro) für
Ganztagsangebote in Form von Budgets für einen flexiblen Personaleinsatz
zur Verfügung stellen.
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Das Einschulungsalter wird schrittweise vorgezogen.
Kinder sollen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult werden.
Den Kindern, die noch nicht schulfähig sind, werden wir eine besondere Förderung
ermöglichen.
Wir wollen schrittweise erreichen, daß bereits ab
der 1. Klasse zur ersten Fremdsprache hingeführt wird.
Am Ende der 2. Klasse werden ergänzend zum
Berichtszeugnis Ziffernnoten erteilt.
Die unverbindliche Grundschulempfehlung wird durch
ein verbindlicheres Grundschulgutachten ersetzt. Nach einem Beratungsgespräch
findet im Falle des Abweichens von der Empfehlung ein Auswahlverfahren
statt.
Zur Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse werden
zentrale Abschlußprüfungen am Ende der Bildungsgänge sowie
Lernstandserhebungen in den Klassen 3 und 8 durchgeführt.
Das 10. Pflichtschuljahr kann auch im Rahmen einer
Berufsausbildung absolviert werden (Wechselmöglichkeit nach Klasse 9 in
Berufsbildung).
Wir werden sicherstellen, daß das Abitur nach 12
Jahren ohne Qualitätsverlust erreicht werden kann.
Wir wollen den Schulen die Möglichkeit geben,
spezielle Angebote zur Förderung von lernschwachen und hochbegabten
Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Hierzu sollen die Schulen spezielle
Förderverbünde gründen können.
Wir wollen durch bessere und individuelle Förderung
gewährleisten, daß mehr Schülerinnen und Schüler als bisher das
Klassenziel erreichen.
Der Drittelerlaß wird aufgehoben.
Die disziplinarischen Rechte der Lehrer wollen wir
stärken. Das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler soll verbindlich
auf den Zeugnissen dokumentiert werden.
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Im Rahmen der Verantwortung und Aufsicht des
Staates stellen sich die Schulen in Freiheit dem Wettbewerb und sind
selbständig und eigenverantwortlich. Das Land beschränkt sich auf die
Vorgabe schulformspezifischer Bildungsstandards und Lernziele.
Kontingentstundentafeln, Lehrpläne, Noten- und Versetzungsordnungen
bleiben verbindlich.
Schulen erhalten Stellen und ein Sachmittelbudget.
Sie stellen ihre Lehrer selbst ein. Die Schulleiter werden durch die
Schulkonferenz zunächst für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Die Koalition der Erneuerung strebt für die
Grundschulen und Berufskollegs eine planbare und geordnete Abschaffung der
Schuleinzugsbezirke an. Bis 2008 erhalten die Kommunen hierzu eine Übergangszeit
zur Vorbereitung auf eine veränderte Schulentwicklungsplanung. Die
Kommunen erhalten die Option, bereits zu einem früheren Zeitpunkt
Schuleinzugsbezirke abzuschaffen. Um das zu ermöglichen, wollen wir eine
intensive schulische Förderung der Kinder und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund. Das bedeutet eine bessere Mittelausstattung für
Schulen bzw. Klassen mit einem hohen Anteil an Kindern mit
Migrationshintergrund. An Hauptschulen mit einem überproportionalen
Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund muß ein zielgerichteter
Einsatz der bestehenden Integrationshilfestellen sichergestellt werden.
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung wird
durch ein unabhängiges Institut gewährleistet. Ergebnisse zentraler
Abschlußprüfungen sowie der internen wie
externen Evaluation werden veröffentlicht. Auf
dieser Grundlage entsteht ein Ranking aller Schulen.
Wir werden Schulen in freier Trägerschaft fördern.
Wir werden das Versprechen, die Ersatzschulförderung wieder auf das alte
Niveau anzuheben, einhalten.
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Das gegliederte, begabungsgerechte Schulsystem wird
erhalten, weiterentwickelt und verbessert. Die Einheitsschulaufsicht wird
durch ein schulformspezifisches Controlling ersetzt.
Gesamtschulen müssen sich im Wettbewerb bewähren.
Für sie sollen die selben Standards unter den gleichen Rahmenbedingungen
wie für andere Schulformen gelten, beispielsweise bezogen auf die durchgängige
Einhaltung der Richtwerte für die Oberstufe. Gesamtschulen können unter
gleichen Bedingungen wie andere Schulen eingerichtet werden.
Wir wollen die Berufskollegs stärken. Wir wollen,
daß Berufskollegs sich verstärkt als Alternative der Sekundarstufe II zu
allgemein bildenden Gymnasien entwickeln.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
erhalten auch weiterhin eine optimale Förderung in speziellen Förderschulen.
Integrative Lerngruppen können eingerichtet werden, wenn die dort
stattfindende Förderung nicht auf Kosten einer besseren Förderung in
einer Sonderschule geschieht.
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Wir wollen das Ansehen des Lehrerberufs verbessern.
Die Lehrerarbeitszeit wird flexibler und gerechter gestaltet.
Die Lehrerausbildung an den Hochschulen muß wieder
klar und planbar werden. Sie muß praxis- und schulformorientiert sein und
auf einem engen Austausch zwischen Schulen und Hochschulen basieren.
Wir wollen die Wartezeit zwischen Beendigung des
Studiums und Beginn des Referendariats verkürzen.
Wir wollen Fortbildungsaktivitäten verstärken.
Sie finden künftig in der unterrichtsfreien Zeit statt.
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