Sprechzettel
der Ministerin für Schule und Weiterbildung,
Barbara Sommer,
im Ausschuss für Schule und Weiterbildung
am 19. 10. 2005
zu TOP 4 „Eckpunkte für den Ausbau der Ganztagsangebote in der
Primarstufe“
Landtag Nordrhein-Westfalen
14. Wahlperiode
Vorlage 14/0115
A 14
Es gilt das gesprochene Wort
(Abschrift
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Anrede,
Die offene Ganztagsschule im Primarbereich war ein
erster Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es muss
jedoch mehr dafür getan werden, um das zweite und mindestens ebenso
wichtige Ziel der Ganztagsschulen zu erreichen: mehr Bildungsqualität und
mehr individuelle Förderung.
Aus diesen Zielen leite ich vier Eckpunkte ab:
o
Die Landesregierung wird dafür sorgen, dass in der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich das geschieht, was der Name verspricht:
Wir bringen viel mehr Schule in die offene Ganztagsgrundschule.
o
Der Lehrerstellenanteil im Primarbereich wird bereits zum
1.2.2006 verdoppelt. Er entspricht dann für die Kinder im Ganztag einem
20-prozentigen Zuschlag.
o
Dazu kommt – wie bisher ein Zuschlag in Höhe von 615 Euro
pro Kind zur Finanzierung des Personals für die außerunterrichtlichen
Angebote von Jugendhilfe, Kultur und Sport. Für Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf ist der doppelte Fördersatz vorgesehen.
o
Voraussetzung der zusätzlichen Förderung sind
qualifizierte Förderangebote (z.B. Sprachförderung, Mathematik und
Naturwissenschaften, Englisch). Diese sollen in der Regel von Lehrkräften
der jeweiligen Schule durchgeführt werden.
o
Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder des
Kollegium sich aktiv an den zusätzlichen Angeboten der Ganztagschulen
beteiligen können.
o
Für die vor allem im Primarbereich einer Ganztagsschule
unverzichtbaren zusätzlichen außerunterrichtlichen Angebote aus Kultur,
Sport und Jugendhilfe haben sich die Fachkräfte der beteiligten Träger
bewährt.
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o
Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder setzt die
Landesregierung auf den offensiven Ausbau und auf die Verbesserung der
Qualität von Ganztagsgrundschulen und Ganztagsförderschulen im
Primarbereich.
In dieser Legislaturperiode wird die Landesregierung mehr als 200.000 Plätze
in der Ganztagsschule im Primarbereich schaffen. Die Landesregierung geht
davon aus, dass Horte langfristig nicht mehr erforderlich sind. Der
Entwicklungsprozess wird aber nicht automatisch im Jahr 2007 abgeschlossen
sein.
o
Die Landesregierung unterstützt die bereits von Kommunen
und Trägern eingeleiteten Prozesse, Hortangebote in die Ganztagsschulen
im Primarbereich zu überführen. Diese Prozesse sollen fortgeführt
werden.
o
Horte könnten jedoch insbesondere für Kinder mit
besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer
Sozialstruktur noch über einen längeren Zeitraum notwendig sein.
Die Landesregierung wird daher Horte mit Landesmitteln weiter fördern,
wenn diese noch nicht durch ein adäquates Angebot in der Ganztagsschule
ersetzt werden können. Hierfür sind adäquate Regelungen zu finden.
o
Die Ausgestaltung dieses Entwicklungsprozesses und die
weitern Schritte wird das MGFFI unter Beteiligung des Schulministeriums
mit den Trägern erörtern.
o
Für Kinder, die nur eine Vormittagsbetreuung brauchen, wird
das Programm „Schule von acht bis eins“ fortgeführt.
o
Das Programm „Dreizehn Plus“ wird im Jahr 2007 in die
Ganztagsschule im Primarbereich überführt.
Für kleine Schulen mit noch sehr geringen Bedarfen werden jedoch möglicherweise
Übergangszeiten erforderlich.
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o
Die inhaltliche Ausgestaltung eines bedarfgerechten und
qualitativ hochwertigen Ganztagsschulangebots und Grund-, Haupt- und Förderschulen
wird im Grundsatz durch einen engen Kooperationsverband von Land,
Kommunen, Trägern der Jugendhilfe, Sport, Kultur, weiteren außerschulischen
Partnern sowie Eltern sichergestellt.
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o
Die Kommune stellt als Schulträger und als öffentlicher Träger
der Jugendhilfe sicher, dass die Schulen die erforderliche Unterstützung
bei der Organisation der Ganztagschule erhalten. Insbesondere
Schulleiterinnen und Schulleiter sollen unterstützt werden. Das Personal
in der Ganztagsgrundschule soll künftig nur noch im Einvernehmen mit
diesen bestellt werden.
o
Der Anteil der ursprünglich in Ganztagsangeboten vorwiegend
als Träger tätigen Fördervereine ist seit 2003 von etwa 90 Prozent auf
rund 25 Prozent gesunken.
Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Professionalität, den wir in einem
hohen Maße neben einer aktiveren Rolle der Schulträger auch den freien
Trägern der Jugendhilfe und den Kirchen zu verdanken.
Rund 50 Prozent der Trägerschaften liegen heute in der Verantwortung
freier Träger. Wir wollen die Schulträger darin bestärken, auch in
Zukunft Kooperationsverträge mit den freien Trägern über außerunterrichtliche
Angebote zu schließen. Die schuleigenen Fördervereine können daher
mittelfristig von der Organisation des Ganztagsbetriebs entlastet werden.
o
Die gezielte Steuerung des örtlichen Ganztagsschulangebots
durch die kommunale Ebene ist Voraussetzung einer tragfähigen Kooperation
zwischen den Schulen und ihren Partnern.
(Quelle:
Landtag Nordrhein-Westfalen
14. Wahlperiode Vorlage 14/0115
A 14
Textvorlage
- Einschränkung: Es gilt das gesprochene Wort)
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