Offene oder Ganztagsschule?

(neu am 16. 11.2005, eweitert am 2.2.06)

Seit dem 26. Januar 2006 gibt es nun den neuen Erlass (Dieser Link führt zur PDF-Datei bei Learn Line) zur Offenen Ganztagsschule als Download bei Learn-line. Pädagogische Vorstellungen, die bisher mit der echten Ganztagsschule verbunden waren, werden nun in die offene Ganztagsschule übertragen. Sogar die Umwandlung bestehender Ganztagsschulen in offene Ganztagsschulen wird angeregt.

Wäre alles weniger problematisch, wenn diese Angebote allen zur Verfügung stünden. Sie können aber nur gegen Zahlung eines Elternbeitrages genutzt werden. 

Wir erinnern deshalb gerne an ein Interview, das die Vorsitzende der Landesgruppe vor einiger Zeit dem WDR gegeben hat. 

(BB. 2.2.06)

aus dem Ministerium:

Eckpunkte 
für den Ausbau der Ganztagsangebote 
in der Primarstufe

Wir dokumentieren, wie Frau Minister Sommer am 19. Oktober 2005 die Weiterentwicklung der ganztägigen Betreuung in der Grundschule vor dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschrieben hat.

(Das Papier steht in einer Abschrift auch als pdf-Datei zum Download zur Verfügung)

1.    Eckpunkt:
In Ganztagsschule muss viel mehr Schule enthalten sein.

2.    Eckpunkt:
Die Schule ist für Schulkinder der zentrale und wesentliche Ort von Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung

3.    Eckpunkt:
Jugendhilfe, Kultur und Sport sind wichtige Partner der Schule

4.    Eckpunkt:
Die Schulen werden bei der Verwaltung des Ganztagsschulbetriebs entlastet.

Ein entsprechendes Papier kursiert unter Grundschulleitern und freien Trägern der Ganztagseinrichtung. Da schadet es nicht, wenn es weiter bekannt wird.

Interessant an diesem Text ist, dass hier allmählich bei der Erwähnung der "Ganztagsschule" das Wörtchen "offen" entfällt und so diese bezahlte Nachmittagsveranstaltung in die Nähe der echten, aus Steuermitteln finanzierten Ganztagsschule gerückt wird.

Die Landesgruppe-NRW des GSV erinnert in diesem Zusammenhang an die altbekannten Vorschläge des Grundschulverbandes zur Einführung echter Ganztagsschulen. Ganztag als steuerfinanzierte Einrichtung für alle ist eine der wirklich nachhaltigen Antworten auf die Herausforderungen, die durch internationale Vergleichsuntersuchungen mehr als hinreichend belegt werden. Insofern begrüßen wir jeden Schritt, der wirklich in diese Richtung führt.

Wenn nun die Ministerin ankündigt, in das offene Ganztagsangebot, an dem sich Eltern finanziell beteiligen müssen, mehr Lehrerstunden einzubringen, so müssen die Schulen im Lande genau darauf achten, ob diese Stunden wirklich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden oder einfach durch "Umbuchung" der Schule für alle entzogen und dem bezahlten offenen Ganztag zugeschlagen werden. Eine Verbesserung der bezahlten Nachmittagsbetreuung durch Einschränkungen im Vormittagsbereich kann nicht akzeptiert werden!

Wie das Ministerium die Schulen in die Lage versetzen wird, diese Stunden wirklich zusätzlich zur Verfügung zu stellen, ist im Augenblick noch völlig unklar. 

Man darf gespannt sein.

(BB - 18.11.05)

 

Sprechzettel
der Ministerin für Schule und Weiterbildung,
Barbara Sommer,
im Ausschuss für Schule und Weiterbildung
am 19. 10. 2005
zu TOP 4 „Eckpunkte für den Ausbau der Ganztagsangebote in der Primarstufe“

Landtag Nordrhein-Westfalen
14. Wahlperiode

Vorlage 14/0115
A 14

Es gilt das gesprochene Wort

(Abschrift 
Zum Ausdrucken steht auch ein Download zur Verfügung. 
Zum Lesen braucht man den bekannten Adobe Reader.
)

Anrede,

Die offene Ganztagsschule im Primarbereich war ein erster Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es muss jedoch mehr dafür getan werden, um das zweite und mindestens ebenso wichtige Ziel der Ganztagsschulen zu erreichen: mehr Bildungsqualität und mehr individuelle Förderung.

Aus diesen Zielen leite ich vier Eckpunkte ab:

1.    Eckpunkt:
In Ganztagsschule muss viel mehr Schule enthalten sein.

o       Die Landesregierung wird dafür sorgen, dass in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich das geschieht, was der Name verspricht: Wir bringen viel mehr Schule in die offene Ganztagsgrundschule.

o       Der Lehrerstellenanteil im Primarbereich wird bereits zum 1.2.2006 verdoppelt. Er entspricht dann für die Kinder im Ganztag einem 20-prozentigen Zuschlag.

o       Dazu kommt – wie bisher ein Zuschlag in Höhe von 615 Euro pro Kind zur Finanzierung des Personals für die außerunterrichtlichen Angebote von Jugendhilfe, Kultur und Sport. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist der doppelte Fördersatz vorgesehen.

o       Voraussetzung der zusätzlichen Förderung sind qualifizierte Förderangebote (z.B. Sprachförderung, Mathematik und Naturwissenschaften, Englisch). Diese sollen in der Regel von Lehrkräften der jeweiligen Schule durchgeführt werden.

o       Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder des Kollegium sich aktiv an den zusätzlichen Angeboten der Ganztagschulen beteiligen können.

o       Für die vor allem im Primarbereich einer Ganztagsschule unverzichtbaren zusätzlichen außerunterrichtlichen Angebote aus Kultur, Sport und Jugendhilfe haben sich die Fachkräfte der beteiligten Träger bewährt.

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2.    Eckpunkt:
Die Schule ist für Schulkinder der zentrale und wesentliche Ort von Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung

o       Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder setzt die Landesregierung auf den offensiven Ausbau und auf die Verbesserung der Qualität von Ganztagsgrundschulen und Ganztagsförderschulen im Primarbereich.
In dieser Legislaturperiode wird die Landesregierung mehr als 200.000 Plätze in der Ganztagsschule im Primarbereich schaffen. Die Landesregierung geht davon aus, dass Horte langfristig nicht mehr erforderlich sind. Der Entwicklungsprozess wird aber nicht automatisch im Jahr 2007 abgeschlossen sein.

o       Die Landesregierung unterstützt die bereits von Kommunen und Trägern eingeleiteten Prozesse, Hortangebote in die Ganztagsschulen im Primarbereich zu überführen. Diese Prozesse sollen fortgeführt werden.

o       Horte könnten jedoch insbesondere für Kinder mit besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur noch über einen längeren Zeitraum notwendig sein.
Die Landesregierung wird daher Horte mit Landesmitteln weiter fördern, wenn diese noch nicht durch ein adäquates Angebot in der Ganztagsschule ersetzt werden können. Hierfür sind adäquate Regelungen zu finden.

o       Die Ausgestaltung dieses Entwicklungsprozesses und die weitern Schritte wird das MGFFI unter Beteiligung des Schulministeriums mit den Trägern erörtern.

o       Für Kinder, die nur eine Vormittagsbetreuung brauchen, wird das Programm „Schule von acht bis eins“ fortgeführt.

o       Das Programm „Dreizehn Plus“ wird im Jahr 2007 in die Ganztagsschule im Primarbereich überführt.
Für kleine Schulen mit noch sehr geringen Bedarfen werden jedoch möglicherweise Übergangszeiten erforderlich.

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3.    Eckpunkt:
Jugendhilfe, Kultur und Sport sind wichtige Partner der Schule

o       Die inhaltliche Ausgestaltung eines bedarfgerechten und qualitativ hochwertigen Ganztagsschulangebots und Grund-, Haupt- und Förderschulen wird im Grundsatz durch einen engen Kooperationsverband von Land, Kommunen, Trägern der Jugendhilfe, Sport, Kultur, weiteren außerschulischen Partnern sowie Eltern sichergestellt.

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4.    Eckpunkt:
Die Schulen werden bei der Verwaltung des Ganztagsschulbetriebs entlastet.

o       Die Kommune stellt als Schulträger und als öffentlicher Träger der Jugendhilfe sicher, dass die Schulen die erforderliche Unterstützung bei der Organisation der Ganztagschule erhalten. Insbesondere Schulleiterinnen und Schulleiter sollen unterstützt werden. Das Personal in der Ganztagsgrundschule soll künftig nur noch im Einvernehmen mit diesen bestellt werden.

o       Der Anteil der ursprünglich in Ganztagsangeboten vorwiegend als Träger tätigen Fördervereine ist seit 2003 von etwa 90 Prozent auf rund 25 Prozent gesunken.
Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Professionalität, den wir in einem hohen Maße neben einer aktiveren Rolle der Schulträger auch den freien Trägern der Jugendhilfe und den Kirchen zu verdanken.
Rund 50 Prozent der Trägerschaften liegen heute in der Verantwortung freier Träger. Wir wollen die Schulträger darin bestärken, auch in Zukunft Kooperationsverträge mit den freien Trägern über außerunterrichtliche Angebote zu schließen. Die schuleigenen Fördervereine können daher mittelfristig von der Organisation des Ganztagsbetriebs entlastet werden.

o       Die gezielte Steuerung des örtlichen Ganztagsschulangebots durch die kommunale Ebene ist Voraussetzung einer tragfähigen Kooperation zwischen den Schulen und ihren Partnern.

 (Quelle:   

Landtag Nordrhein-Westfalen 14. Wahlperiode Vorlage 14/0115 A 14 

Textvorlage - Einschränkung: Es gilt das gesprochene Wort)