Unsere Themen
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zuletzt bearbeitet am 28.06.2011 |
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Lehrerausbildung
in NRW
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Die reformierte Lehrerausbildung ist in NRW rechtskräftig. Der GSV begrüßt die Gleichstellung der Lehrämter durch gleichlange Studienzeiten, den avisierten höheren Praxisbezug in Studium und Vorbereitungsdienst, sowie die zentrale Stellung der Lehrerpersönlichkeit.
Der GSV
beklagt nach wie vor,
Dem Aufwand,
den eine gute Ausbildung in den Schulen mit sich bringt, Das Ministerium informiert über die reformierte Lehrerausbildung unter http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/index.html
Die Ordnung des
Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung
Diese OVP
gilt für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
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Wesentliche Veränderungen im Zuge der Reform: |
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Eignungspraktikum |
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Bereits vor Beginn des Studiums
erhalten Interessierte Gelegenheit, über ein 20stündiges Eignungspraktikum
die eigene Eignung für diesen Beruf zu reflektieren. Das Eignungspraktikum
ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Schüler und Schülerinnen können sich für ein Eignungspraktikum einloggen Link: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISEAngebote
Wir weisen auf ein
Onlineunterstützes Informations- und Beratungsverfahren hin. |
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Mehr und frühere Praxisanteile. |
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Vor allem das Praxissemester, das Teil des Masterstudiums ist, soll frühzeitig in die Handlungsanforderungen von Lehrern und Lehrerinnen einführen und in die alltägliche Praxis von Schule Einblick gewähren. Über forschendes Lernen kann dann die Verbindung von Theorie und Praxis vor Ort realisiert werden.
Das Praxissemester liegt in der
Verantwortung der Hochschulen,
(Schaubild
des MSW): |
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Engere Verzahnung der 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung |
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Erstmals wird die Kooperation von Universitäten und Studienseminaren (ZfsL) flächendeckend geregelt. Gelenkstellen dafür sind die Akkreditierung der universitären Studiengänge sowie Kooperationsvereinbarungen, die zwischen Hochschulen und ZfsL (Studienseminaren) geschlossen werden. Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit im Praxissemester. |
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Vorbereitungsdienst (VD) als
Ausbildungspartnerschaft
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Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er beginnt am 1. 5. und ggf. am 1.11. eines Jahres. Als Ausbildungsrhythmus gilt in Schule und ZfsL
Die Ausbildung im ZfsL erfolgt mit durchschnittlich 7 Stunden Seminarausbildung wöchentlich und 10 Unterrichtsbesuchen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Staatsprüfung ab. Die Hausarbeit entfällt. Bei einem am Anfang des VD geführten Eignungs- und Perspektivgesprächs (EPG) werden Iststände und Ausbildungsbedarfe ermittelt. Die Ausbildung in Schule und ZfsL erfolgt nach einem für alle verbindlichen Kerncurriculum. In den Schulen wird eine Ausbildungsbeauftragte oder ein Ausbildungsbeauftragter die Ausbildung unterstützen. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISETexte/Hinweise/portfolio/index.html ) |
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Stand vom 26.6.2011
Rosemarie Möhle-Buschmeyer |