Ausbildungsordnung Grundschule

Seite neu am 28. März 2006 / überarbeitet am 29. u. 30. März 2006, 18. Juni 2006

Im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz, das die schwarz-gelbe Koalition im Januar auf den parlamentarischen Weg gebracht hat, wird auch die Ausbildungsordnung für die Grundschule verändert.
Am 29.3.06  lag ein offizieller Entwurf der AO-Gs den Verbänden vor.
Auf Grund verschiedener Stellungnahmen wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung eine etwas geänderte Version vorgelegt, die bei einer Anhörung am 20. Juni 2ßß6 zu beraten ist. Auch der Grundschulverband konnte eine Stellungnahme abgeben und wird durch eine mündliche Ergänzung Akzente setzen.

Zum neuen Schulgesetz informieren wir an anderer Stelle innerhalb dieser Internetseiten.

 

Übersicht
  • Stellungnahme des GSV für die öffentliche Anhörung am 20. Juni 2006, dazu der Fragenkatalog der Landtagsabgeordneten.
  • Presseerklärung der Landesgruppe (30.03.06)
    Viel Aufregung gab es über die Vorbemerkungen zur AO-Gs. Da wird doch angekündigt, in den Grundschulzeugnissen stünden "... erstmals im Schuljahr 2007 /2008 Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.“ Wie ahnungslos sind eigentlich die Autoren dieses Textes? Seit 1975 stehen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten auf den Grundschulzeugnissen! 
    Wir halten fest
    , dass Grundschule seit Jahrzehnten erfolgreich die Pädagogik der individuellen Förderung zu realisieren versucht und sich als die Schule etabliert hat, der es gelingt, in den ersten beiden Grundschuljahren,  Kinder mit höchst unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zu fördern, ohne dass dafür Ziffernnoten gebraucht werden.
    Die Pressemitteilung gibt es hier zum Lesen oder auch als .pdf-Datei zum Ausdrucken.
  • Der aktuelle offizielle Entwurf (28.03.06)
    Mit einer Vorbemerkung aus dem Ministerium hier als Download
    Eine erste Durchsicht ergab keinen Anlass, die Stellungnahme der Landesgruppe wesentlich zu verändern.
    Wir lassen uns etwas Zeit, die Details zu prüfen. Wer sich an der Diskussion beteiligen will, findet hier die E-Mail Adressen der Mitglieder der Landesgruppe.
  • Der (nicht mehr) aktuelle Stand des Entwurfs (27.3.06)
    In einer Schulmail hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft einen internen Entwurf aus dem Umfeld des Ministeriums in die Öffentlichkeit gebracht - Da nicht alle Leser unserer Internetseite auch Adressaten der Schulmail sind,  stellten auch wir den Text als pdf-Datei zum Download  hier zur Verfügung. Der Link wurde gelöscht, denn dieser Text ist nicht mehr aktuell!!!!
  • Eine erste Stellungnahme aus der Landesgruppe des GSV (28.3.06)
    Sehr verschiedene Gefühle überkommen einen Grundschullehrer, wenn er lesen muss, wie die Landesregierung die Lernbedingungen der Kinder verändern will. Das was jetzt vorliegt, erzeugt keine moderne Schule zum Wohle der Kinder, sondern weitgehend das Gegenteil. Noch ist es nicht zu spät. Wer eine moderne Schule will, darf Beteiligte nicht betroffen machen, sondern muss Betroffene ernsthaft beteiligen.

    (30.3.06) Die erste Stellungnahme war Basis für eine Presseerklärung, die es nun hier zum Lesen gibt.  ((Der Entwurf ist immer noch  als pdf-Datei zum Ausdrucken. über diesen Link erreichbar.))

GSV-NRW / Pressemitteilung / 30. März 2006

Entwurf der Ausbildungsordnung / Grundschule -
für die moderne Schule zum Wohl des Kindes ungeeignet!!

Der Entwurf einer neuen Ausbildungsordnung Grundschule macht die Betroffenen betroffen!  Pädagoginnen und Pädagogen an Grundschulen sind empört, in welchem Maße ihre positiven Erfahrungen mit individueller Förderung ohne Ziffernnoten ignoriert werden. Das geht soweit, dass das Ministerium in seinen Vorbemerkungen zur Änderung der AO-Gs ausführt, die Zeugnisse der Grundschule enthielten  „ ... erstmals im Schuljahr 2007 /2008 Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten.“ Wie ahnungslos sind eigentlich die Autoren dieses Textes? Seit 1975 stehen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten auf den Grundschulzeugnissen!

Im vorgelegten Entwurf gibt es wenig Begrüßenswertes und viele Regelungen, die betroffen machen, erstaunen oder Grundschulmenschen empört und ratlos zurücklassen.

Wir begrüßen die Entschärfung der Übergangsregelung. Nun soll die Grundschule nur noch verbindlich entscheiden, ob ein Kind für eine Schulform geeignet und für eine andere mit Einschränkung geeignet ist. Letztlich werden bei dieser Regelung nur solche Kinder am sog. Prognose-Unterricht teilnehmen müssen, die entgegen der Hauptschulempfehlung am Gymnasium angemeldet werden. Deren Anzahl ist durchaus überschaubar und rechtfertigt die Einrichtung eines Prognoseunterrichts als Drohung für alle nicht.

Wir sind betroffen von der Beratungsresistenz des Ministeriums in Sachen Schulbezirke, Leistungs- und Sozialerziehung. Bei den Anhörungen zu diesen Fragen haben Wissenschaftler und Experten eindringlich vor der Abschaffung der Schulbezirke gewarnt und deutlich gemacht, dass Erziehung keine Kopfnoten braucht. Der Grundschulverband hat darauf hingewiesen, dass Grundschule gute Erfahrungen mit notenfreier Leistungs- und Sozialerziehung gemacht hat und somit ein Beispiel für die Sekundarstufe darstellt.

Wir sind erstaunt über die Leichtigkeit, mit der Grundschule weiter belastet wird. Es ist wirklich erstaunlich, wie früherer Englischunterricht und früheres Einschulungsalter ohne die notwendigen Begleitprogramme einfach verordnet wird. Ignoriert wird dabei, dass es weder genug Personal noch Lehrpläne und Medien für den Englischunterricht in Klasse 1 und 2  gibt und dass völlig ungeklärt ist, wie Grundschule die Pädagogik der Kindertageseinrichtungen und der Eingangsphase koordinieren kann, wenn die Kindergartenzeit für einige Kinder um ein Jahr verkürzt wird. Frühere Einschulung ist z.B. in den Niederlanden mit längerer Grundschulzeit gekoppelt. Darüber ist in NRW nicht einmal ernsthaft nachgedacht worden!

Wir sind ratlos angesichts der Einrichtung von Lernstudios, die bisher nur als andere Bezeichnung für Nachhilfe-Institute in der pädagogischen Fachwelt bekannt waren. Die Vorstellung, Kinder mit Problemen beim schulischen Lernen könnten dann Schritt halten, wenn sie ihre Schwierigkeiten im Lernstudio aufarbeiten, während ihre Bezugsgruppe im Klassenverband weiter lernt, ist mehr als abenteuerlich. Wir haben stets darauf hingewiesen, dass zusätzliche Förderung wirklich zusätzlich sein muss und deshalb die steuerfinanzierte Ganztagsschule zwingend voraussetzt.

Wir sind empört über das Bild von Schule, das hinter der Aussage steckt, Unterricht müsse so angelegt sein, dass die Versetzung der Regelfall ist. Was eigentlich meinen die Autoren dieses Satzes, sei bisher in den Schulen geschehen, dass es einer solchen Anweisung bedarf!? Hier werden Formulierungen in amtlichen Verordnungen gebraucht, die wir in einem „Lehrer-Hasser-Buch“ vermuten können. Eine solche indirekte Schelte aus dem Ministerium haben Lehrerinnen und Lehrer nicht verdient! Wir hoffen, dass das so nicht gemeint ist und erwarten die ersatzlose Streichung dieser Formulierung!

Der Grundschulverband erwartet, dass die Landesregierung den Entwurf der Ausbildungsordnung sorgfältig überarbeitet.

o        Der sog. Prognoseunterricht ist durch intensive Beratung beim Schulwechsel überflüssig zu machen.

o        Kopfnoten sind ersatzlos zu streichen. Die bisherigen Beschreibungen des Arbeits- und Sozialverhaltens haben gute Dienste geleistet.

o        Schulbezirke sind zu erhalten. Die bisherigen Ausnahmeregelungen reichen aus, Härtefälle zu regulieren, ohne dass einem Bildungstourismus die Türen geöffnet sind.

o        Lernstudios sind an allen Grundschulen einzurichten, nachdem die Landesregierung ein tragfähiges Konzept für diese Fördereinrichtung entwickelt hat. Insbesondere muss die Förderung im Lernstudio zusätzliche Förderung sein, die im Rahmen einer gebundenen, steuerfinanzierten Ganztagsschule wirklich allen Grundschulkindern angeboten werden kann.

o        Die Bemerkungen zur Versetzung als Regelfall sind ersatzlos zu streichen, weil der Eindruck entstehen könnte, ohne eine solche Anweisung würden die Schulen sich dieser Aufgabe entziehen.

o        Die Einführung des Faches Englisch im ersten und zweiten Schuljahr ist zwingend an die sächlichen und personellen Voraussetzung zu knüpfen, die bereitzustellen eine Aufgabe der Landesregierung ist.

o        Das Einschulungsalter für alle kann nur gesenkt werden, wenn das entgangene Jahr in den Kindertageseinrichtungen ein zusätzliches Jahr in der Grundschule ist. Ansonsten reichen die Bestimmungen zur Einschulung auf Antrag völlig aus.

Noch ist es nicht zu spät. Wer eine moderne Schule will, die alles zum Wohle jedes einzelnen Kindes tun soll, darf Beteiligte nicht betroffen machen, sondern muss Betroffene ernsthaft beteiligen.

Baldur Bertling
Dinslaken, 30. März 2006

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