Anhörung im Landtag
Ausbildungsordnung Grundschule

Seite neu am 18. Juni 2006, ergänzt am 24.6.06

Der Entwurf der Ausbildungsordnung Grundschule stand zur Diskussion. Am 20. Juni 2006 war eine Anhörung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtages. Einer der dort anzuhörenden Experten war der stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe, Baldur Bertling, Grundschulleiter in Dinslaken.
Seltsam, dass keiner der sechs Experten den Plänen der Landesregierung den Rücken stärkte. Die Stellungnahmen reichten von großer Skepsis bis einhelliger Ablehnung. Wieder einmal verdichtete sich der Eindruck, dass auf der einen Seite die guten Argumente sind - auf der anderen Seite die beratungsresistente Macht!
(24.6.06: die aktuelle Fassung der AO-Gs wird sicherlich im Bildungsportal zu finden sein. - Der Webmaster macht jetzt erst einmal Ferien!!)

Die schriftliche Stellungnahme, die der  Grundschulverband abgab, findet sich weiter unten als Text und hinter diesem Link als .pdf-Datei zum Download.
Der Fragenkatalog des Ausschusses findet sich hier im Anschluss.

Weiter unten ist auch die mündliche Ergänzung nachzulesen, oder als .pdf-Datei herunterzuladen.
Mehr zur Ausbildungsordnung an anderer Stelle.

Fragenkatalog
zu der öffentlichen Anhörung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
zum Thema
"Änderung der AO-Gs"

1.      Mit der Novellierung des Schulgesetzes plant die Landesregierung die Schulbezirke für Grundschulen aufzuheben. Darauf aufbauend regelt die AO-GS das neue Aufnahmeverfahren in die Grundschule. Wie bewerten. Sie den Wegfall der Schulbezirke und das neue Aufnahmeverfahren? ( zur Antwort des GSV)

2.      Laut Aussagen der Landesregierung ist die individuelle Förderung die zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Wird das in der AO-GS beschriebene Instrument "Lernstudio" diesem Anspruch gerecht und weiche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um individuelle Förderung in den Grundschulen zu sichern? ( zur Antwort des GSV)

3.      Mit der AO-GS werden auch Neuregelungen zur Leistungsbewertung und zu den Zeugnissen getroffen. Wie beurteilen Sie diese Neuregelungen im Allgemeinen und die Einführung von Kopfnoten im Speziellen?( zur Antwort des GSV)

4.      Die AO-GS regelt im Detail das neue Übergangsverfahren zu den weiterführenden Schulen (verbindlichere Grundschulempfehlungen, Prognoseunterricht). Wie beurteilen Sie dieses neue Verfahren und wie zuverlässig halten Sie Prognosen von Grundschullehrkräften über die zukünftige Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler?( zur Antwort des GSV)

5.      Wie bewerten Sie die Einführung verbindlicher(er) Übergangsempfehlung mit Blick auf die gewünschte "passgenaue Sortierung" auf die weiterführenden Schulformen?( zur Antwort des GSV)

6.      Welche Auswirkung wird die Einführung der verbindlicher(en) Übergangsempfehlungen und die Einführung von Kopfnoten auf die Bildungsbeteiligung von Kindern aus benachteiligten Schichten und Kindern aus Zuwandererfamilien haben?( zur Antwort des GSV)

7.      Wie bewerten Sie das Verfahren des geplanten Prognoseunterrichts?( zur Antwort des GSV)

8.      Wie bewerten Sie die Einführung von Lernstudios und welche Potentiale sehen sie unter welchen Voraussetzungen für dieses Konzept?( zur Antwort des GSV)

 

Stellungnahme für die öffentlichen Anhörung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
am 20. Juni 2006 im Landtag NRW

Die Veränderungen der Ausbildungsordnung werden von der Landesregierung allein formal mit den geplanten Änderungen des Schulgesetzes begründet. Inhaltliche Hinweise auf Probleme der Grundschule, die mit diesen Maßnahmen einer Lösung zugeführt werden, fehlen völlig.

Die wesentlichen Schwierigkeiten, die mit den Maßnahmen behoben werden sollen, sind Schwierigkeiten der Sekundarstufe. Einerseits nämlich die hohe Zahl von Kindern, die nach dem Übergang aus der Grundschule an Realschule oder  Gymnasium nicht hinreichend gefördert werden und andererseits die geringe Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund, die an Realschule und Gymnasium erfolgreich lernen. Es hat den Anschein, als meinten die Autoren der vorliegenden Änderungsverordnung, diese Probleme entstünden durch nicht passgenaue Zuweisung von Grundschülern auf weiterführende Schule und durch nicht ausreichende Sprachförderung und Integration in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Wie sonst sollte man verstehen, dass Sprachtests zwei Jahre von der Einschulung und Ziffernnoten ab Klasse 2 zur Vorbereitung der Übergangsentscheidungen eingeführt werden!?

Wenn die Landesregierung in diesem Zusammenhang die an Grundschulen seit Jahrzehnten praktizierte individuelle Förderung für sich entdeckt hat, so muss auch hier noch einmal daran erinnert werden:

o        Wer wirklich individuelle Förderung will, braucht eine Schule, in der Kinder länger gemeinsam lernen. Eine solche Schule begreift die Heterogenität ihrer Klassen als Chance und Herausforderung – nicht als Problem!

o        Wer wirklich individuelle Förderung will, braucht eine Schule, die jedem Kind Erfolge ermöglicht und so sein Selbstvertrauen stärkt und niemanden dauerhaft beschämt. Eine solche Schule braucht keine Noten und vor allem keine Kopfnoten.

o        Wer wirklich individuelle Förderung will, braucht eine Schule, in der Kooperation und Beratung als dem Erteilen von Unterricht gleichwertige Teile der Lehrerarbeit angesehen werden. Eine solche Schule bekommt die dafür notwendige Zeit zur Verfügung gestellt.

Die Anweisung, „Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist“, verkennt, dass dies seit Jahrzehnten Aufgabe von Grundschule ist. Dass diese Anweisung nun zum Gesetzes- und Verordnungstext gemacht wird, erweckt den Eindruck, Schule hätte in Vergangenheit bei der Gestaltung des Unterricht das erfolgreiche Lernen jeden einzelnen Kindes nicht im Blick gehabt. Dieser Eindruck ist - jedenfalls was Grundschule angeht – völlig falsch. Die dahinter stehende Unterstellung wird zu Recht von den Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen zurückgewiesen!
Die Anweisung, zum Halbjahr Lern- und Förderempfehlungen auszusprechen, verkennt dass es an Grundschulen alltägliche Praxis ist, erkannte Lern- und Leistungsdefizite zeitnah durch Förderunterricht zu bearbeiten und nicht bis zum Halbjahreszeugnis zu warten.
Die Einführung von Kopfnoten als „Aussagen, die über Beschreibungen hinaus gehen“[1] verkennt, dass die an Grundschulen vorgeschriebenen Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten schon immer über bloße Beschreibungen hinausgehende ermutigende Anweisungen zur Verhaltensmodifikation möglich machten.

Dieses und andere Einzelheiten der vorliegenden Verordnung legen den Verdacht nahe, dass den entscheidenden Veränderungen ein unzutreffendes Bild der Grundschulen im Lande zu Grunde liegt. Auch deshalb beantworten wir nun die  Fragen der Abgeordneten geduldig und der Reihe nach.

1.       Der Grundschulverband lehnt die Abschaffung der Schulbezirke ab. Die bisherigen Ausnahmeregelungen reichen aus, Härtefälle zu regulieren, ohne dass einem Bildungstourismus die Türen geöffnet sind. „Die Hoffnung, Konkurrenz belebe das Geschäft, verkennt, dass es sich bei Bildungschancen nicht um eine marktgängige Ware handelt, sondern um ein öffentliches Gut. Dieses ist allen Kindern in gleichwertiger Form zugänglich zu machen. Die Landesregierung sollte sich deshalb darauf konzentrieren, zusätzliche Mittel  für Schulen in sozialen Brennpunkten bereit zu stellen. Dann könnte sie sich den Bau von Fluchtwegen in besser gestellte Schulbezirke ersparen.“[2]
Die angegebenen Kriterien für eine Aufnahmeentscheidung sind teilweise so ungenau formuliert, dass sie als Kriterium nicht genutzt werden können. Was ein „ausgewogenen Verhältnis“ von Mädchen und Jungen oder von Kindern unterschiedlicher Muttersprache sein soll, ist höchst interpretationsbedürftig. Als Entscheidungskriterium ist es nicht belastbar.
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2.      Individuelle Förderung als Leitidee der Grundschule ist nichts Neues. Vielfältige Maßnahmen innerer und äußerer Differenzierung gehören zum Alltagsrepertoire der Grundschule. Diesem fügt die Landesregierung nun einen neuen Begriff hinzu: das Lernstudio.  Da das Wort selbst nicht neu ist, werden damit große Erwartungen geweckt. Lernstudio wird im Alltagswortschatz in der Regel als  andere Bezeichnung für kommerzielle Nachhilfeinstitute genutzt, meint also zusätzliche Förderung außerhalb der regulären Unterrichtszeit.  Der Erlassentwurf allerdings stellt die Förderung im Lernstudio „an die Stelle des nach der Stundentafel vorgesehenen Unterrichts“. Wenn allerdings Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um am Unterricht mitarbeiten zu können, diese Unterstützung erhalten, während die anderen Kinder der Klasse weiterlernen, werden die Unterschiede zwischen den Kindern nur größer!
Deshalb meint der Grundschulverband: Zusätzliche Förderung in Lernstudios  muss wirklich zusätzliche Förderung sein, die im Rahmen einer gebundenen, steuerfinanzierten Ganztagsschule wirklich allen Grundschulkindern angeboten werden kann.
Das gegenwärtige Konzept – äußere Differenzierung an Stelle des Klassenunterrichts – kann seinem Wesen nach nicht dazu dienen,  dass Kinder ihre Lernrückstände abbauen und danach wieder erfolgreich am Unterricht ihrer Bezugsgruppe teilnehmen.
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3.      Die Neuregelungen zur Leistungsbewertung stoßen beim Grundschulverband auf einhellige Ablehnung wie auch die Einführung von Kopfnoten. Der Widerspruch zwischen „Individueller Förderung“ und Leistungsbewertung mit Ziffernnoten ist so offensichtlich, dass die Verwunderung über diese Regelung in der Fachwelt nur zu verständlich ist. Grundschule hat in den vergangenen Jahrzehnten positive Erfahrungen gemacht mit verbalen Beschreibungen von Lernfortschritten sowohl beim fachlichen Lernen als auch in der Erziehung zu angemessenem Arbeits- und Sozialverhalten. Diese ermutigende Erziehung ist zwar aufwändiger als das Erteilen von Ziffernnoten. Dieser Aufwand hat sich jedoch bisher immer gelohnt.
Auch in der Anhörung zur Individuellen Förderung gab es keinen Sachverständigen, der sich für Ziffernnoten in der Grundschule stark gemacht hat. Die damals vorgetragenen Argumente für Kopfnoten und Ziffernnoten bezogen sich immer auf die Schulen der Sekundarstufen. Selbst als Grundlage für eine Übergangsentscheidung machen Ziffernnoten in der Grundschule nur scheinbar Sinn. Die Autoren dieser Änderungsverordnung jedenfalls nutzen für die Übergangsentscheidung nach dem Prognoseunterricht letztendlich inhaltliche Beschreibungen, die sich an den verbindlichen Anforderungen der Klasse 4 orientieren – keine Noten!
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4.      Die detaillierten Regelungen zum Übergang auf weiterführende Schulen dienen wohl dazu, der Grundschulempfehlung mehr Gewicht zu geben und den Übergang zur Realschule und zum Gymnasium zu erschweren für solche Kinder, bei denen der Erfolg an diesen Schulformen noch nicht sicher prognostiziert werden konnte.
Dies soll wohl eine Reaktion sein auf das Scheitern vieler Kinder an Realschule und Gymnasium. Leider wird dabei nicht berücksichtigt, dass dieses Scheitern nur zu einem Teil an einer unzutreffenden Grundschulprognose liegt oder daran, dass die Grundschulempfehlung nicht beachtet wurde. Wenn Kinder an weiterführenden Schulen scheitern, gibt es dafür ein ganzes Bündel an Begründungen, bei dem auch die Bildungs- und Erziehungsarbeit an diesen Weiterführenden Schulen eine entscheidende Rolle spielt.
Das allerdings scheint die Landesregierung nicht wahrnehmen zu wollen. Sie richtet ihr Augenmerk auf die Schullaufbahnprognose, die in der Mitte der Klasse Vier – also nach 3 ½ Jahren Grundschule - gestellt und begründet werden soll. Das ist aber nach unserem Erkenntnisstand einfach nicht möglich. Zu 100 % zuverlässige Schullaufbahnprognosen für neunjährige Kinder gibt es nicht. Das bisherige Verfahren mit intensiver Beratung, Elternentscheidung und zweijähriger Erprobungsstufe an allen Schulen des gegliederten Schulwesens war ein erträglicher Kompromiss, solange eine längere gemeinsame Schulzeit an der mindestens sechsjährigen Grundschule nicht durchsetzbar ist.
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5.      Nach gegenwärtiger, durch Erfahrung gesicherter Erkenntnis kann es eine passgenaue Sortierung von Kindern auf drei verschiedene weiterführende Schulen nicht geben. Gerade, wenn von individueller Förderung geredet wird, ist eine Sortierung in drei Gruppe von Individualitäten vollends widersinnig. Die Klagen darüber, dass falsch sortiert wird, verkennen, dass es grundsätzlich falsch ist, Kinder nach dem vierten Schuljahr zu sortieren!
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6.      Noten und auch Kopfnoten bereiten diese – an sich falsche – Weichenstellung vor. Wenn dies bereits im zweiten Schuljahr beginnt, wird die Zeit in der Leistungsfähigkeit, Motivation, Arbeits- und Sozialverhalten wirklich individuell gefördert werden kann, drastisch verkürzt. Darunter werden besonders die zu leiden haben, die darauf angewiesen sind, dass ihre Begabungen von Schule geweckt und gefördert werden. Kinder aus benachteiligten Schichten und solche mit Migrationshintergrund werden die Leidtragenden dieser Regelungen sein.
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7.      Die Beschreibung des Prognoseunterrichts nimmt breiten Raum in der AO-Gs ein, ohne dass letztlich die Kriterien benannt sind, die zu einer endgültigen Ablehnung der gewünschten Schulform führen. Dass diese Kriterien nicht benannt sind, belegt deutlich, dass es solche eindeutige Kriterien gar nicht gibt. Mangels solcher Kriterien werden ausführlich Formalien  beschrieben. 
Gespannt darf man sein auf die angekündigten Vorgaben des Ministeriums für den Prognoseunterricht. Ob es ganz konkret gelingt, Aufgabenstellungen zu finden, an deren Lösung man genau den zukünftigen Gymnasiasten vom zukünftigen Realschüler unterscheiden kann? Wer die Schulbücher der weiterführenden Schulen kennt, weiß, dass dies bisher auch den fachlich kompetenten Autorinnen und Autoren von Schulbüchern nicht gelungen ist.
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8.      Lernstudio kann als Teil einer echten Ganztagsschule ein positives Entwicklungspotenzial haben, wenn es flächendeckend an allen Grundschulen zur Verfügung steht und die Schulen genügend Personal und Zeit erhalten, dafür tragfähige Konzepte zu erproben. Lernstudio als Ort der äußeren Differenzierung an Stelle des Unterricht im Klassenverband hat diese Potenziale nicht. Ein solches Lernstudio steht – besonders in der Schuleingangsphase – in Gefahr, Ersatz für den abgeschafften Schulkindergarten zu sein und zum Förderort der Kinder zu werden, denen eine längere Verweildauer in der Eingangsstufe zugebilligt wird.
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Abschließend schlägt der Grundschulverband vor, die Vorschläge zur Neufassung der AO-Gs einfach vollständig zurückzuziehen und vor einer Überarbeitung der AO-Gs die bestehenden Regelungen einer ernsthaften wissenschaftlichen Evaluation zu unterziehen.

Baldur Bertling, Dinslaken,
18. Juni 2006



[1] MSW – Entwurfvorlage zu dieser Anhörung, Seite 4

[2] Brügelmann, H. (2006h): Bessere Schulen durch freie Schulwahl? In: Grundschulzeitschrift, 21 Jg., H. 192, 5.

 

Als einer von sechs Experten konnte ein Vertreter des Grundschulverbandes vor dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu den Fragen der Abgeordneten Stellung beziehen.
Hier das Manuskript - 

Änderung der Verordnung
über den Bildungsgang in der Grundschule

Mündliche Ergänzung zur Stellungnahme für die öffentlichen Anhörung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
am 20. Juni 2006 im Landtag NRW

 

Verehrter Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
zum vorliegenden Antrag hat der Grundschulverband eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die Ihnen schriftlich vorliegt. Da bin ich dankbar, dass ich hier für die Landesgruppe des GSV noch einige mündliche Ergänzungen machen kann.

Als Schulleiter einer Grundschule fiel es mir schwer, die Zeit – wie man so sagt – frei zu schaufeln, damit ich am Ende des Schuljahres hier für den Grundschulverband die Position erläutern kann. Viele meiner Kollegen glauben nämlich, die Koalition mache – Anhörung hin, Anhörung her – doch, was sie seit Monaten angekündigt hat. Da der Ausschuss ja dem neuen Schulgesetz bereits zugestimmt hat, frage ich mich allen ernstes, was denn noch bewirkt werden kann, sollte es gelingen, die Augen für einen unvoreingenommenen Blick auf die Grundschule zu öffnen.

Schließlich ist Grundschule die Schule, in der individuelle Förderung geschieht, in der wesentliche Schritte zur Integration von Migranten geleistet werden, in der Arbeits- und Sozialverhalten aufgebaut wird und in der so viel Leistungserziehung betrieben wird, dass die allermeisten Kinder am Ende ihrer Grundschulzeit tragfähige Grundlagen gewonnen haben für das Lernen an weiterführenden Schulen.

Allerdings scheitern viele dieser ehemals erfolgreichen Kinder an den weiterführenden schulen. Die Ministerin hat jüngst wieder Zahlen veröffentlicht:  allein in diesem Schuljahr gibt es 14.320 Schulformwechsel und mehr als 23.000 Klassenwiederholer in Gymnasium und Realschule.

Dass so viele ehemals erfolgreiche Grundschüler in der Sekundarstufe scheitern, hat  Gründe, über die nachzudenken und zu forschen eine lohnende Aufgabe wäre. Leider ist da die Öffentlichkeit einer sehr verkürzten Argumentation auf den Leim gegangen: die Grundschulempfehlung ist schuld daran. Sie ist oft falsch und sie wird oft von den Eltern missachtet, obwohl sie richtig ist. So kamen einige von Ihnen, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, auf den Gedanken, dieser Grundschulempfehlung mehr Gewicht zu geben – obwohl sie manchmal richtig und manchmal falsch ist. Aber auch Ihnen müsste klar sein, dass nach 3 ½ Grundschuljahren nicht falsch sortiert wird, sondern dass es falsch ist, nach dreieinhalb Grundschuljahren zu sortieren!

Grundschule so wie sie jetzt ist, müsste doch eigentlich das Modell sein, nach dem Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, eine Reform der Schulen der Sekundarstufe angehen. Sie reden doch von Individueller Förderung, vom Wohl des Kindes, von der besseren Integration der Migrantenkinder. Sie wollen doch auch international bessere Schulleistungen. Dann hätten Sie die Chance gehabt, die Schule, die bei internationalen Vergleichsstudien einigermaßen erträglich abgeschnitten hat, zum Modell Ihrer Schulreform zu machen.

Stattdessen verändern sie die Ausbildungsordnung für die Grundschule so, dass wesentliche pädagogische Elemente dieser Schulform auf den Kopf gestellt werden. Dabei wird nicht mit Problemen der Grundschule argumentiert!

Die Veränderungen der Ausbildungsordnung werden von der Landesregierung allein formal mit den geplanten Änderungen des Schulgesetzes begründet. Inhaltliche Hinweise auf Probleme der Grundschule, die mit diesen Maßnahmen einer Lösung zugeführt werden, fehlen völlig.

Die wesentlichen Schwierigkeiten, die mit den Maßnahmen behoben werden sollen, sind Schwierigkeiten der Sekundarstufe. Einerseits nämlich die hohe Zahl von Kindern, die nach dem Übergang aus der Grundschule an Realschule oder  Gymnasium nicht hinreichend gefördert werden und andererseits die geringe Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund, die an Realschule und Gymnasium erfolgreich lernen. Es hat den Anschein, als meinten die Autoren der vorliegenden Änderungsverordnung, diese Probleme entstünden durch nicht passgenaue Zuweisung von Grundschülern auf weiterführende Schulen und durch nicht ausreichende Sprachförderung und Integration in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Wie sonst sollte man verstehen, dass Sprachtests zwei Jahre vor der Einschulung und Ziffernnoten ab Klasse 2 zur Vorbereitung der Übergangsentscheidungen eingeführt werden!?

Es scheint überhaupt so, als wären die wesentlichen Weichenstellungen dieser Ausbildungsordnung von Menschen geschrieben, die Grundschule so genau nicht kennen. Drei Hinweise dafür

1.       Die Anweisung, „Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist“, verkennt, dass dies seit Jahrzehnten Aufgabe von Grundschule ist. Dass diese Anweisung nun zum Gesetzes- und Verordnungstext gemacht wird, erweckt den Eindruck, Schule hätte in Vergangenheit bei der Gestaltung des Unterricht das erfolgreiche Lernen jeden einzelnen Kindes nicht im Blick gehabt. Dieser Eindruck ist - jedenfalls was Grundschule angeht – völlig falsch. Die dahinter stehende Unterstellung wird zu Recht von den Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen zurückgewiesen!

2.      Die Anweisung, zum Halbjahr Lern- und Förderempfehlungen auszusprechen, verkennt dass es an Grundschulen alltägliche Praxis ist, erkannte Lern- und Leistungsdefizite zeitnah zu benennen und  durch Förderunterricht zu bearbeiten und nicht bis zum Halbjahreszeugnis zu warten.

3.      Die Einführung von Kopfnoten als „Aussagen, die über Beschreibungen hinaus gehen“ verkennt, dass die an Grundschulen vorgeschriebenen Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten schon immer über bloße Beschreibungen hinausgehende ermutigende Anweisungen zur Verhaltensmodifikation möglich machten.

Dieses und andere Einzelheiten der vorliegenden Verordnung legen eben den Verdacht nahe, dass den entscheidenden Veränderungen ein unzutreffendes Bild der Grundschulen im Lande zu Grunde liegt. Auch deshalb haben wir die  Fragen der Abgeordneten geduldig und der Reihe nach schriftlich beantwortet.

Das will ich hier nicht wiederholen.

Es gibt eben sehr viele inhaltliche Argumente, die für den Erhalt der Schulbezirke sprechen und für den Erhalt der Ziffernnotenfreien Leistungserziehung. Es gibt unendlich viele Argumente für den Erhalt des Verfahrens, Arbeits- und Sozialverhalten durch Beschreibungen und Hinweise zu fördern und dabei nicht auf skalierbare Aussagen, auf Kopfnoten zurückzufallen.

Den Begriff Lernstudio, den  man bei den kommerziellen Nachhilfeinstituten geborgt hat – kann man ja anwenden, wenn die Bedingungen ähnlich sind: zusätzliche Förderung außerhalb der regulären Stundentafel! Oder meint irgendjemand ernsthaft, Nachhilfeunterricht in Französisch würde etwas nutzen, wenn er ein halbes Jahr lang morgens parallel zum Französischunterricht der Klasse angeboten wird?

Ich will also unsere schriftlich vorgelegte Argumentation nicht wiederholen und komme zu meiner Eingangsfrage zurück. Welche Änderungen  des Entwurfes der AO-Gs könnten der Grundschule die pädagogische Luft zum atmen lassen?

Ganz simpel: Im Zuge der Eigenverantwortlichkeit der Schulen überlassen Sie es einfach den Schulkonferenzen, ob die Kopfnoten durch verbale Hinweise ergänzt oder ersetzt werden!

Im Zuge der Deregulierung überlassen Sie es einfach den Schulträgern, ob sie Schulbezirke für Grundschulen einrichten oder nicht.

Oder - wenn Sie es wissenschaftlich haben wollen – beauftragen Sie ein unabhängiges Institut mit der Evaluation der bestehenden Ausbildungsordnung und legen Sie alle Änderungen bis dahin auf Eis!

Auf diese Weise würden Sie die Schule sichern, die schon jetzt ein Modell ist für individuelle Förderung, Integration und Leistungserziehung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

 

Baldur Bertling, Dinslaken,
20. Juni 2006